NIS-2-Richtlinie
Die europäische NIS-2-Richtlinie wurde vor allem im österreichischen Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026, gültig ab 01.10.2026) umgesetzt. Dieses enthält Regelungen und Verpflichtungen zur Erhöhung der Cybersicherheit, die Hotellerie kann indirekt betroffen sein.
Lesezeit:
Adressaten des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 und direkt betroffen sind grundsätzlich Unternehmen aus „kritischen“ Sektoren, wie z.B. Energie, Verkehr, Banken, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trink- und Abwasser, digitale Infrastruktur oder öffentliche Verwaltung.
Indirekt betroffen können allerdings auch Unternehmen aus anderen Sektoren im Rahmen von Lieferketten sein. Hotels können z.B. Dienstleistungen für NIS-2-betroffene Unternehmen bringen (Tagung, Kongress etc.) und müssen damit rechnen, dass Kundinnen und Kunden die Erfüllung bestimmter Sicherheitsvorgaben einfordern. Das bedeutet, dass sie ihrerseits zumindest Basis-Vorkehrungen zur Cybersicherheit treffen müssen.
Die Wirtschaftskammer hat umfassende Informationen zu NIS-2 für die Tourismusbranche aufbereitet und Mindestvorgaben an Informationssicherheit für nicht direkt betroffene Unternehmen wie folgt zusammengefasst:
Ein Unternehmen, das die Basissicherheitsmaßnahmen erfüllt,
- hat eine Sicherheitsrichtlinie für das eigene Unternehmen erlassen
- schult seine Mitarbeiter regelmäßig zu Informationssicherheit
- hat eine:n oder mehrere zuständige Ansprechpartner:innen für Informationssicherheit
- hat ein aktuelles Verzeichnis seiner Geräte und Anwendungen
- hat Zugriffe auf Dateien und Programme auf das erforderliche Ausmaß reduziert
- fordert die Verwendung sicherer Passwörter ein
- hat eine sichere Konfiguration der eingesetzten Geräte
- schützt den eigenen Internetauftritt
- führt Updates stets zeitnah durch
- schützt sich und sein Netzwerk gegen unberechtigte Zugriffe von außen
- setzt Schutzprogramme gegen bösartige Software ein
- macht regelmäßige Backups seiner Systeme und kontrolliert diese
- hat einen Notfallplan für einen IT-Sicherheitsvorfall
Die WKO hat für obige Punkte Muster und Vorlagen ausgearbeitet.
Stand: Juli 2026