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Freiwillige Geldleistungen

Freiwillige Geldleistungen

Hotelbetriebe wollen ihren Beschäftigten bei entsprechendem Geschäftsgang immer öfter Boni, Prämien oder Provisionen auszahlen – vorausgesetzt, dies kann auf freiwilliger Basis erfolgen. Dabei gilt es aber, wichtige arbeitsrechtliche Grundsätze zu beachten, ansonsten können solche freiwilligen Zahlungen teuer werden.

Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Begriff

Freiwillige Geldleistungen des Hotelbetriebs sind Zahlungen, auf die Beschäftigte keinen Anspruch aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund der Kollektivverträge für das Hotel- und Gastgewerbe haben.

Der Hotelbetrieb kann sich zu freiwilligen Geldleistungen im Arbeitsvertrag verpflichten. In diesem Fall erwerben Beschäftigte einen vertraglichen Anspruch auf solche Leistungen.

Der Hotelbetrieb kann freiwillige Leistungen aber auch nach seinem eigenen Gutdünken gewähren, ohne sich dazu im Arbeitsvertrag zu verpflichten. In diesem Fall erwerben Beschäftigte bei entsprechend kluger Kommunikation des Betriebs keinen Anspruch auf künftige Leistungen.

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Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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