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Energieabgabenvergütung für Dienstleister

Energieabgabenvergütung für Dienstleister

Leider ab Februar 2011 kein Anspruch mehr für Hotelbetriebe

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Gegen die Gesetzesänderung, der zufolge nur mehr Produktionsbetriebe einen Anspruch auf Energieabgabenvergütung haben, zogen damals ca. 700 von der ÖHV organisierte Hoteliers vor Gericht. Im jahrelangen Rechtsstreit hat sich das Bundesfinanzgericht an den EuGH gewandt hat.

Dieser hat formale Fehler im Gesetzwerdungsprozess festgestellt und geurteilt, dass der Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben nicht rechtmäßig zustande gekommen ist. Daraufhin entschied auch das Bundesfinanzgericht, dass die Dienstleistungsbetriebe nach 2011 Anspruch auf Energieabgabenvergütung haben. Das Finanzamt erhob Revision, der Fall landete vorm VwGH und der hat sich nun wiederum mit Fragen zur Auslegung des Unionsrechts an den EuGH gewandt.

Letztendlich hat der Verwaltungsgerichtshof leider im Dezember 2019 entschieden, dass Dienstleistern eine Energieabgabenvergütung ab Februar 2011 nicht mehr zusteht. Wir mussten diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen und werden das Thema nach Rücksprache mit unseren Anwälten nicht weiter verfolgen. Noch ausständige abschlägige Bescheide sind seither nach und nach an die Antragsteller aus der Hotellerie ergangen.

 

Stand: Mai 2020

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