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Umsatzersatz
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Umsatzersatz

Hotellerie- und Gastronomiebetriebe konnten bis 15.12. einen bis zu 80%-igen Umsatzersatz für den gesamten November 2020 bis inklusive 06.12.2020 beantragen (Basis November UVA 2019). Von 16.12. bis 20.01.2021 konnte ein 50% -iger Umsatzersatz für den Zeitraum 07.-31.12.2020 beantragt werden. Basis war hier der Umsatz vom Dezember 2019. Weil Kredite mit einer 100%-Haftung des Bundes, bestimmte Landeshilfen und der Umsatzersatz zusammen die Obergrenze von 800.000 Euro nicht überschreiten können, bietet die ÖHT die Möglichkeit, das Kreditvolumen zu reduzieren.

03. Februar 2021

Achtung

  • Ein 80 %-Umsatzersatz auf Basis November 2019 konnte bis 15.12. für den gesamten November bis inkl. 06. Dezember über FinanzOnline beantragt werden.

  • Ein 50 %-Umsatzersatz auf Basis Dezember 2019 konnte von 16.12.2020 bis 20.01.2021 für den Zeitraum 07.-31.12.2020 über FinanzOnline beantragt werden. Dieser Antrag war neu zu stellen, auch wenn man für November bis inkl. 06.12. bereits beantragt hatte.

  • Umsatzersatz konnte innerhalb des Rahmens von max. 800.000 Euro beantragt werden. Daneben kann auch der Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt werden – allerdings nicht für den gleichen Zeitraum wie der Umsatzersatz. 

    Wichtig: Umsatzersatz für November, Dezember sowie der FKZ 800 fallen alle in den beihilferechtlichen Gesamtrahmen von 800.000 Euro, ebenso Kredite mit einer 100 % Haftung durch ÖHT, OeKB etc. EU-beihilfenrechtlich ist dieser Rahmen auf 1,8 Mio. Euro erhöht worden. Was das für Österreich bedeutet, ist noch unklar.

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Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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