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Kreditgarantien der ÖHT
Corona

Kreditgarantien der ÖHT

Die auf Grund der Corona-Krise ins Leben gerufenen ÖHT-Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen können noch bis 15. Juni 2022 beantragt werden. Single-Point of Contact bleibt die eigene Hausbank.

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Im Zuge der Corona-Krise werden Überbrückungskredite bei der eigenen Hausbank mit Haftungen zwischen 80 und 100 % und teilweise mit Zinsübernahmen durch die Bundesländer unterstützt.

Achtung

  • Anträge bei der ÖHT sind noch bis 15. Juni 2022 möglich.

Kreditgarantien

Single-Point of Contact  ist die Hausbank. Diese füllt gemeinsam mit dem Unternehmen den Antrag aus. Je nach Unternehmensgröße und Kreditbedarf wird dieser Antrag dann

an die Oesterreichische Kontrollbank (Großunternehmen), an die Austria Wirtschaftsservice GmbH (KMUs im Tourismus mit einem Kreditbedarf von mehr als 1,5 Mio. Euro) oder an die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (KMUs im Tourismus mit einem Kreditbedarf bis 1,5 Mio. Euro)

weitergeleitet.

Die ÖHT-Förderungsmodelle im Überblick

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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