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Regierungsprogramm 2020 - 2024
Lobbying

Regierungsprogramm 2020 - 2024

Im neuen Regierungsprogramm finden sich neben dem 7 Seiten starken Tourismus-Kapitel mit vielen ÖHV-Forderungen noch einige andere relevante Punkte für die Branche. Ein Überblick der geplanten Maßnahmen.

02. Januar 2020

Lesezeit: 

Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt zählt nach wie vor zu den größten Herausforderungen der Branche. Die aktuellen Regelungen und Gegebenheiten stimmen weder mit den Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch mit den Bedürfnissen der Arbeitgeber überein. Vor allem in Hinblick auf die zu erwartende Entwicklung in den nächsten Jahren – laut einer aktuellen IHS-Studie werden bis 2023 noch zusätzliche 40.000 bis 60.000 Stellen zu besetzen sein – drängt die Zeit. Nachhaltige Lösungen und Maßnahmen sind das Gebot der Stunde. Im Programm der neuen Bundesregierung finden sich eine Vielzahl von ÖHV-Forderungen und weitere Ansätze dazu wieder.

Maßnahmen:

  • Adaptierung der Lehrberufe und Weiterbildungsmaßnahmen – Attraktivierung der Tourismusberufe mit Fokus auf die Digitalisierung in der Berufsausbildung

  • Bestehende Jahreskontingente für Saisonniers für den Tourismus sollen bedarfsgerecht angepasst werden, unter Einhaltung aller arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen.

  • Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) reformieren: Konsolidierung des gesetzlichen Rahmens, One-Stop-Shop bei der Austrian Business Agency, Antragstellung vereinfachen, Verfahren straffen, Senkung von Gehaltsgrenzen

  • Fokus auf gemeinsame Nutzung und Erneuerung von Mitarbeiterunterkünften, etwa die Umwandlung und Umwidmung nicht mehr wettbewerbsfähiger Hotels in Mitarbeiterhäuser durch Gemeinden, Destinationen, Betriebe und überbetriebliche Initiativen

  • Attraktivierung der Ausbildung unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse (Digitalisierung)

  • Ausbildung und Entwicklung neuer Berufsbilder, wie z.B. das eines Revenue Managers

  • Attraktivierung der Lehrberufe im touristischen Bereich, insbesondere in der Gastronomie

  • Förderung der Durchlässigkeit von dualen Ausbildungen bis in den tertiären Bereich

  • Förderung ganzjähriger, ganztägiger und flexibler sowie bedarfsgerechter Kinderbetreuung

  • Angemessene und attraktive Lehrlingsentschädigungen

  • Vorbildauszeichnungen für Betriebe mit guter Mitarbeiterführung (z.B. lange Verweildauer im Betrieb)

  • Vermehrt Frauen in Führungspositionen in der Tourismusbranche fördern

Steuern und Finanzen

Internationale Rankings bestätigen regelmäßig: Österreich ist ein Hochsteuerland. Speziell der Faktor Arbeit ist überproportional belastet. Ein Umstand, der vor allem im Mitarbeiterintensiven Dienstleistungssektor schmerzhaft spürbar ist. Eine Senkung der Lohnnebenkosten ist das Gebot der Stunde.

Gleichzeitig werden die Betriebe aufgrund einer praxisfremden Abschreibe-Regelung am Investieren gehindert. Die Folge: Es wird für Österreich immer schwieriger die Spitzenposition im internationalen Tourismus zu behaupten. Hier braucht es AfA-Modelle, die sich an der Realität orientieren. Diese beiden langjährigen ÖHV-Forderungen sollen nun unter anderem umgesetzt werden.

Maßnahmen:

  • Vorschlag zur Neuregelung der Abschreibungsdauer: Abschreibungszeiträume an tatsächliche Nutzungsdauern anpassen

  • Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion

  • Die ÖHT als Spezialkreditinstitut für die investierenden Tourismusbetriebe sorgt dafür, dass der „Plan T – Masterplan für Tourismus“ die betriebliche Ebene erreicht.

  • In der Folge wird die gewerbliche Tourismusförderung ab 2021 mit Fokus auf Familienbetriebe neu ausgerichtet und durch die Zusammenführung der Haftungsrahmen für die Tourismusbetriebe auf 575 Mio. Euro sowie die Schaffung eines mit 50 Mio. Euro dotierten Eigenkapitalfonds gestärkt.

  • Finanzielle Unterstützung für den Prozess zu umweltzertifizierten Hotels

  • Fortführung der Förderung für Start-Ups mit Fokus auf nachhaltigem Tourismus

  • Erleichterung der familiären Betriebsübergabe durch gesetzliche und steuerliche Rahmenbedingungen

  • Weiters soll eine zweijährige „grace period“ eingeführt werden, in der nur die nötigsten betrieblichen Kontrollen durchgeführt werden und an deren Ende der Übertritt in das Regelregime stattfindet

  • Förderung konkreter Projekte zur unmittelbaren Kooperation (z.B. Plattformen zum Direktbezug von regionalen Lebensmitteln)

  • Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf 1.000 Euro, mit Ziel einer weiteren Erhöhung auf 1.500 Euro für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse (mit minimalem bürokratischen Aufwand)

  • KöSt-Entlastung auf 21%

  • Förderung hochwertiger Unterkünfte für Tourismusbeschäftigte

Digitalisierung

 

Wie sich in den letzten Jahren leider oft gezeigt hat, ist es für den Gesetzgeber oft schwierig mit den Innovationszyklen der internationalen Tech-Multis mitzuhalten. Prominentestes Beispiel: die Sharing-Economy, deren Business-Modell auf im rechtlichen Grau-Bereich florierte. Damit soll nun Schluss sein. Eine verpflichtende Registrierung von Sharing-Hosts und die Inpflichtnahme der Plattformen – zentrale ÖHV-Forderungen – sollen dies zukünftig unterbinden.

Maßnahmen:

  • Neben der Aufzeichnungspflicht für Plattformen soll auch eine Registrierungspflicht für alle touristischen Vermieterinnen und Vermieter eingeführt werden

  • Registrierungspflicht für Anbieterinnen und Anbieter von Privatunterkünften, z.B. über oesterreich.gv.at

  • Auf Online-Buchungsplattformen dürfen nur beim Finanzministerium registrierte Unterkünfte angeboten werden

  • Prüfung der Regelung für die Begrenzung der Nutzung von privatem Wohnraum für touristische Zwecke auf maximal 90 Tage eines Jahres

  • Datenschnittstellen zu Gebietskörperschaften: Einhebung der Ortstaxe sicherstellen

  • Digitalisierung von Verwaltungsprozessen

  • Touristische Unternehmen beim Umstieg und beim Einsatz digitaler Anwendungen unterstützen

  • Verstärkt Datenallianzen bilden zwischen Einrichtungen im Einfluss des Bundes zur strategischen Weiterentwicklung und gemeinsamen Problemlösung im Rahmen der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen

  • E-Government-Services ausbauen, um bürokratische Prozesse zu vereinfachen

  • Rahmenbedingungen für einen engen, sektorübergreifenden Austausch schaffen

  • Flächendeckendes Datennetz

  • Nutzung der Digitalisierung für Entbürokratisierung

  • Tourismus-Open Data-Leuchtturmprojekt der ÖW

  • Schulungen im Direkt- und Plattformbetrieb

Standort

 

Wollen wir den Tourismusstandort weiterentwicklen, braucht es einen klaren Plan dafür. Die Leitplanken hierfür wurden im Plan-T, der österreichischen Tourismusstrategie, definiert. Diese soll und wird auch weiterverfolgt werden. Für uns muss weiter die Priorität auf Qualität vor Quantität und somit auf Wertschöpfung liegen. Ein Faktor, der nun endlich auch in der Performance-Bewertung, abseits der Nächtigungen, Beachtung finden soll. Hand in Hand mit einem starken Tourismus geht eine starke Marke - und damit eine starke ÖW - wie auch eine wissenschaftliche Basis und Daten um die Branche bestmöglich weiter entwicklen zu können.

Maßnahmen:

  • Prüfung eines Kompetenzzentrums für Tourismusforschung

  • Erstellung von Maßnahmenindikatoren, die wissenschaftliche Evaluierung sicherstellen

  • Sicherstellung des Zugangs der Wissenschaft zu verknüpfbaren anonymisierten Registerdaten durch eine Novellierung des Bundesstatistikgesetzes

  • Wachstum nicht mehr ausschließlich an Nächtigungszahlen messen

  • Erweiterung um Indikatoren der gesamten Wertschöpfungskette und Auswirkungen auf Bevölkerung/Natur/Landschaft und Klimawandel

  • Stehen die für die Entwicklung solcher Indikatoren notwendigen Daten aktuell nicht zur Verfügung, müssen auch neue / erweiterte Erhebungen durch Statistik Austria ins Auge gefasst werden, wofür entsprechende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen sind

  • Weiterentwicklung der Österreich Werbung

  • Das ÖW-Netz im Ausland wird immer wichtiger für das Funktionieren des österreichischen Tourismussystems und um die Marke „Urlaub in Österreich“ in die Welt zu tragen. Um Synergien zu nutzen, sollen ÖW und AWO zukünftig ein weltweites Netz für die österreichischen Destinationen und Betriebe bilden

  • Die ÖW soll ihr Know-how verstärkt den österreichischen Betrieben zugänglich machen, um Produktinnovationen und Markenerlebnisse anzuregen

  • Die ÖW soll die digitale Kommunikation und Gestaltung von Reiseerlebnissen forcieren und der Branche digitale Kooperationsmöglichkeiten anbieten

  • Urlaub der Österreicherinnen und Österreicher im eigenen Land stärker bewerben

  • Förderung hochwertiger Unterkünfte für TourismusbeschäftigteSonderbudgets in Zukunft vorranging für nachhaltigen Tourismus, im Sinne von Klima- und Umweltschutz sowie Digitalisierung (Data Hub)

  • Implementierung von Tourismus-Satellitenkonten für jedes Bundesland (in der WIFO/Statistik Austria-Logik entlang des UNWTO-Standards)

Nachhaltigkeit

 

Nachhaltigkeit ist spätestens seit letztem Jahr mit dem Startschuss der ÖHV-Initiative „Zeichen setzen“ voll in der Branche angekommen. Österreichs Berge, Seen und Landschaften sind unsere größten Verkaufsargumente im internationalen Rennen um den Gast. Der nachhaltige Umgang und deren Schutz, ist deshalb nicht nur wichtig, sondern spart auch bares Geld, wie etliche Beispiele gezeigt haben. Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Tourismus finden sich auch im Regierungsprogramm wieder, wie beispielsweise der Ausbau von Aktionen wie „Zeichen setzen“.

Maßnahmen:

  • Österreich als Vorreiter eines verantwortungsvollen und ressourceneffizienten Tourismus positionieren. Ausbau von Aktionen wie „Zeichen setzen“

  • Förderung von Großevents: Strategie ausarbeiten, unter der Berücksichtigung von Klima- und Umweltschutz sowie langfristiger wirtschaftlicher Rentabilität

  • Unterstützung der besonders durch den Klimawandel bedrohten Regionen in Richtung ganzjähriger Tourismuskonzepte

  • Ausbau des Nachtzugangebotes im Fernverkehr, innerösterreichisch und zu internationalen Destinationen

  • Forcierung von Angeboten zur umweltfreundlichen Anreise und Mobilität vor Ort (z.B. mittels Gästekarten) in Zusammenarbeit von Tourismusverbänden und Verkehrsverbünden und Nutzung von Synergieeffekten

  • Bessere Vernetzung, Koordination und Abstimmung der Radwegnetze und beispielsweise eine einheitliche Beschilderung über Bundesgrenzen hinweg zur Attraktivierung und Stärkung der Zwischensaisonen im Tourismus

  • Prüfung eines Austrorail-Tickets nach Alter gestaffelt nach dem Vorbild von Interrail

Regierungsprogramm 2020 - 2024

Martin Stanits

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Oliver Schenk MA

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