Corona-Ausfallsentschädigungen: Fairness für alle Betriebe!
Als Akutmaßnahme braucht es eine Änderung der Verwaltungspraxis bzw. notfalls Reparatur des COFAG-Regelwerks, das in seiner derzeitigen Anwendung durch die COFAG die Erstattung von Pachtzinsen bei gültigen Vereinba- rungen zwischen Pächtern und Verpächtern praktisch verunmöglicht: Unternehmen, die mit ihren Bestandgebern in gutem Glauben Vereinbarungen getroffen haben, werden durch die sich laufend ändernde, unklare und widersprüchliche Rechtsanwendung durch die COFAG gegenüber der Konkurrenz klar benachteiligt: ein unsachlicher, durch nichts gerechtfertigter Eingriff in den Markt, den Juristen ganz klar als verfassungswidrig erachten.
- Die Benachteiligung von Pachtbetrieben, die wirtschaftlich sachgerechte Lösun gen mit ihren Bestandgebern gefunden haben, muss sofort beendet werden!
- Zusagen der Regierung müssen eingehalten, Vereinbarungen zwischen Verpächtern und Pächtern von der COFAG akzeptiert werden.
Energieversorgung und -preise absichern
Alle Unternehmen – energieintensive Wellnesshotels umso mehr – trifft der exorbitante Anstieg der Energiepreise. Dem verunglückten Energiekostenzuschuss 1, der nachhaltige Energieträger ausschloss, folgte auf Drängen der ÖHV ein verbesserter Energiekostenzuschuss 2. Der muss laufend evaluiert und auf europäischer Ebene ein praktikabler Energiepreisdeckel eingeführt werden, der die Abhängigkeit von russischem Gas und generell von fossilen Energieträgern reduziert.
- Der Energiekostenzuschuss muss rasch und unbürokratisch ausgezahlt werden.
Arbeitsintensive Dienstleistungs- branchen entlasten
Österreich weist im internationalen Vergleich extrem hohe Steuern und im Speziellen eine hohe Abgabenlast auf Arbeit auf. Im EU-Durchschnitt liegt die Gesamtabgabenquote bei 36,4 %, in Österreich bei 42,5%. Steuern und Abgaben auf Arbeit liegen im EU-Durchschnitt bei 47,3 %, in Österreich bei 55,6 %. Laut WIFO- Radar der Wettbewerbsfähigkeit 2022 verliert Österreich damit weiter massiv an Boden.
Die Reduktion des Unfallversicherungsbeitrags um 0,12 Prozentpunkte und des Beitrags zum Familienlastenausgleichsfond um 0,2 Prozent- punkte ist zu wenig. Die Regierung ist gefordert, den Faktor Arbeit spürbar zu entlasten:
- Senkung der Lohnnebenkosten um 30 % für 30 Beschäftigte je Unternehmen
- StreichungderLohnnebenkostenfürLehr linge und Praktikant:innen
- Unbefristete Lohnkostenzuschüsse oder steuerliche Erleichterungen bei der Ein stellung älterer Arbeitsloser
- Weitere merkliche Senkung von ESt und LSt bei Vollzeitarbeit
- Massive Vereinfachung bei Lohnverrech nung
- Steuerfreie Prämien sollten als fixes Ins trument zur Entlastung beschäftigungs intensiver Branchen eingerichtet werden.
- Streichung der Beitragspflicht zur Pen sionsversicherung nach Erreichen des RegelPensionsalters
Bei Unterkünften für Beschäftigte drängt sich eine ganze Reihe von Maßnahmen auf:
- Den Sachbezug für Mitarbeiter:innen-Unterkünfte wie die Lohnsteuer staffeln: kein Sachbezug bis 50 m², nur für Flächen darü ber die bisherige Zwischenstufe mit einem Abschlag von 35 %, und den vollen Sach bezug erst und nur für Flächen über 60 m².
- Gemeinschaftsflächen sollen nicht zur Wohnfläche zählen.
- Gemeinsam genutzte Flächen (etwa für Paare) nur aliquot rechnen.
- AusnahmenfürvonAsylberechtigtenbzw. GeflüchtetenalsHauptwohnsitzgenutzte Unterkünfte
- Umwandlung nicht marktfähiger Beher bergungsbetriebe in leistbaren Wohnraum
Ergänzend dazu können Gemeinschaftsküchen oder Kooperationen im Bereich der Kinderbetreuung dem Kostendruck und/oder dem Mitarbeiter:innen mangel entgegenwirken.
Wirtschaftskrisen erfordern Maßnahmen
Die zuletzt in hoher Frequenz aufgetretenen Weltwirtschaftskrisen führen den hohen Stellen- wert von Eigenkapital als entscheidender Faktor für die Resilienz von Unternehmen vor Augen. Dieses kann mit staatlichen Maßnahmen entscheidend erhöht werden.
- Stille Reserven aktivieren
Buchwerte bilden die Realität nur verzerrt ab. Die tatsächlichen Werte würden, speziell bei Grund und Boden, die Eigenkapitalquote heben und die Kreditwürdigkeit verbessern. Daher sollen Grundstücke steuerfrei zum Verkehrswert in die Bilanzen aufgenommen werden können.
- Kapitalstock aktivieren
Unternehmen, die seit Generationen in Familienhand sind, verfügen oft über einen Ka- pitalstock aus abgeschriebenen unbeweglichen Anlagegütern. Analog zur Aktivierung stiller Reserven sollen auch diese steuerfrei in der Bilanz aufgewertet werden können.
- Eigenkapital steuerlich gleichstellen
Dass die Aufnahme zinsbehafteter Kredite günstiger ist als die Zuführung von Eigenkapital, da Kreditkosten steuermindernd abgesetzt werden können, wird angesichts steigender Zinsen zur Belastung. Ein Freibetrag auf fiktive Eigenkapitalzinsen würde der Abhängigkeit entgegenwirken.
- Abschreibungsdauer verkürzen
Die im Regierungsprogramm verankerte He- ranführung der Abschreibungsdauer an die tatsächliche Nutzung würde Investitionsanreize schaffen, sei es durch den Wechsel zu einem degressiven Abschreibungsmodell oder durch die Verkürzung der Abschreibungsdauer auf im Idealfall 15 bis höchstens 25 Jahre.