
Die ÖHV präsentiert Infos zur Booking.com-Sammelklage
Online-Talk, 18. Juni 2025, 11:00-12:30 Uhr
Hotels, die zwischen 2004 und 2024 auf Booking.com gelistet waren, haben auf Grund der Ratenparität wohl überhöhte Provisionen bezahlt und können sich bis 31. Juli 2025 einer von der europäischen Interessenvertretung HOTREC unterstützten Sammelklage anschließen. Im Online-Talk bekommen Sie Infos aus erster Hand!
Worum geht es bei der Sammelklage?
Der EuGH hat im Herbst 2024 geurteilt, dass die Ratenparitätsbestimmungen von Booking.com gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen haben. Der daraus resultierende Schaden durch überhöhte Provisionen und verzerrten Wettbewerb soll nun eingeklagt werden.
Der erlittene Schaden setzt sich aus finanziellen Verlusten und entgangenen Profiten zusammen. Die Durchsetzung der Ratenparität hatte u.a. folgende Effekte:
- Preisrivalität zwischen OTAs wurde verhindert und dadurch die Provision hoch gehalten.
- Der für die Hotellerie viel günstigere Direktvertrieb wurde erschwert und gehemmt.
- Für kleinere OTAs wurde der Markeintritt erschwert bzw. Plattformen aus dem Markt gedrängt, was zu Oligopolbildungen geführt hat.
Die Bezifferung des Schadens ist komplex, die europäische Interessenvertretung HOTREC geht davon aus, dass Booking.com Hotels auf Grund der überhöhten Provisionen um ca. 30 % zuviel verrechnet hat!
Schadenersatz kann vor Gerichten im eigenen Land oder am Sitz von Booking.com in den Niederlanden geltend gemacht werden. Um Diskussionen um die Zuständigkeit von Gerichten zu vermeiden und die Ansprüche zu bündeln, wird die Sammelklage in den Niederlanden eingebracht. Das zuständige Gericht besitzt zudem die meiste Erfahrung mit ähnlich gelagerten Verfahren.
Worum geht es beim Online-Talk?
Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer und Mitglied des HOTREC Executive Committee,
- wird die Hintergründe der gegenständlichen Sammelklage erläutern,
- erklären, wie der erlittene Schaden argumentiert werden kann,
- welche Risiken der prozessfinanzierer übernimmt und welche vielleicht noch bleiben und
- wie die weitere Vorgangsweise sein wird.
Im Anschluss stehen er und Dr. Volker Soyez von der dt. Anwaltskanzlei Schneider Geiwitz & Partner (aus dem Anwaltsteam, das für die Klage zusammengestellt wurde) für Ihre Fragen zur Vefügung.
Holen Sie sich Infos aus erster Hand!
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind.