Zum Inhalt
Sachbezugsgrenze: ÖHV-Forderung umgesetzt
Pressemeldung

Sachbezugsgrenze: ÖHV-Forderung umgesetzt

Einige Neuregelungen sorgen für höhere Nettobezüge ab 2025.

Lesezeit: 

Die Bundesregierung hat eine ganze Reihe von Entlastungen ab 2025 beschlossen, allen voran die Umsetzung der ÖHV-Forderung nach Erhöhung und Anpassung der Sachbezugsgrenzen für Unterkünfte, die Unternehmen ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen: „Da wurden einige wichtige und richtige Maßnahmen gesetzt. Jede einzelne ist eine Hilfe“, begrüßt ÖHV-Präsident Walter Veit die Neuerungen.

 

ÖHV-Credo wird Realität: Mehr netto vom Brutto!

Die Grenze für Wohnungsflächen, ab der ein Sachbezug besteuert wird, steigt mit Jahreswechsel von 30 auf 35m², und gemeinsam genutzte Flächen werden Bewohner:innen künftig nicht mehr zur Gänze, sondern aliquot angerechnet. Diese und weitere Verbesserungen wie die Erhöhung von Absetzbeträgen, Tages- und Nächtigungsgeldern, von Kilometergeldern und Kostenersätzen für öffentliche Verkehrsmittel sowie die Valorisierung von Freigrenzen seien ein wichtiger Beitrag dazu, dass Arbeiten wieder attraktiver wird: „Das kann man nur begrüßen!“, bedankt sich Veit ganz besonders bei Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler für ihren erfolgsgekrönten Einsatz für die Branche.

 

Martin Stanits

Martin Stanits

Leitung Public Affairs & Unternehmenssprecher E-Mail senden +43 1 5330952-20
Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.