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Mehr Transparenz bei Bewertungen – EU greift ÖHV-Forderungen auf
Presse

Mehr Transparenz bei Bewertungen – EU greift ÖHV-Forderungen auf

EU-Verhaltenskodex für Online-Bewertungen im Tourismus: Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht am Ziel.

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Die Europäische Kommission hat einen neuen Verhaltenskodex (Code of Conduct) für Online-Bewertungen im Tourismus veröffentlicht. Viele zentrale Forderungen der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) finden sich darin wieder – insbesondere in den Bereichen Verifizierung, Transparenz und Beschwerdemanagement. Dennoch bleiben auch wesentliche Lücken und diese gilt es nun so rasch wie möglich zu schließen.

 

Mehr Echtheit, mehr Transparenz

Der neue EU-Verhaltenskodex verpflichtet Buchungsplattformen zu angemessenen Maßnahmen zur Echtheitsprüfung von Bewertungen, etwa durch Buchungsnummern oder technische Prüfungen. Auch klare Informationspflichten gegenüber Gästen und Gastgeber:innen sowie transparente Bewertungssysteme sind vorgesehen. „Wir begrüßen die Schritte in Richtung mehr Fairness und Verlässlichkeit. Wenn die Herkunft von Rezensionen nachvollziehbar und deren Echtheit gesichert ist, profitieren sowohl Gäste als auch Gastgeber“, erklärt ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer.

 

Gut, aber nicht genug – nationaler Gesetzgeber gefragt

Trotz der positiven Entwicklungen bleibt der Kodex in einigen Punkten zu vage. Die ÖHV fordert daher ein Maßnahmenbündel, das sicherstellt, dass Bewertungen nur nach konsumierter Leistung erfolgen, darf:

 

  • Klare Haftungsregeln für Plattformbetreiber
  • Sanktionen bei Falschbewertungen im Verwaltungsstrafrecht
  • Die Aufnahme von Fake-Bewertungen in die Schwarze Liste des UWG
  • Klare technische Standards, z. B. durch KI-basierte Erkennungssysteme

 

„Es ist ein wichtiger und guter Schritt, aber als Code of Conduct auch rechtlich unverbindlich. Es braucht auf nationaler Ebene deutlich mehr Verbindlichkeit“, betont Gratzer. „Wir brauchen gesetzliche Präzisierungen, klare Haftungsregeln, Sanktionen und eine stärkere Einbindung der nationalen Behörden.“

 

Kampf gegen Fake-Reviews geht weiter

Obwohl das Dokument ein wichtiger Meilenstein ist, bleibt klar: Freiwillige Selbstkontrolle reicht nicht aus. Es braucht ein ambitioniertes Zusammenspiel von freiwilligen Standards und gesetzlicher Verankerung, um Plattformen und Nutzer gleichermaßen in die Pflicht zu nehmen. „Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Falschbewertungen nicht nur technisch erkannt, sondern auch rechtlich verfolgt werden können. Digitale Fairness ist kein Nice-to-have, sondern ein Muss für eine starke Tourismuswirtschaft“, bekräftigt Gratzer.

Oliver Schenk MA

Oliver Schenk MA

Public Affairs E-Mail senden +43 1 5330952-24
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