Zum Inhalt
Europaweite Sammelklage gegen Booking.com: Tür für Rückforderungen durch Hotels jetzt weit offen
Presse

Europaweite Sammelklage gegen Booking.com: Tür für Rückforderungen durch Hotels jetzt weit offen

Die Zeichen stehen gut, Verbände aus 26 Ländern unterstützen die HOTREC-Initiative. Mitmachen ist einfach und ohne Risiko.

Lesezeit: 

Über Jahre hinweg haben Paritätsklauseln von Booking.com den Wettbewerb zwischen Plattformen ruiniert und so zu überhöhten Provisionen geführt. Sie haben Hotels gehindert, über die eigene Website bessere Konditionen anzubieten. Dadurch entstandene finanziellen Schäden können eingeklagt werden. „In der Schweiz müssen ähnlich hohe Kommissionen wie in Österreich auf Anordnung des amtlichen Preisüberwachers um ein Viertel gesenkt werden. Spanische Kartellwächter haben Booking.com im Vorjahr wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens zu mehr als 400 Mio. Euro Strafe verurteilt. Laut EuGH-Urteil vom 19. September 2024 verstoßen die Paritätsklauseln gegen EU-Wettbewerbsrecht“, zählt ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer gleich mehrere gute Gründe auf, sich einer europaweiten Sammelklage anzuschließen.

 

Hohe Chancen, wenig Risiko

Hotelverbände aus 26 Ländern unterstützen die Sammelklage auf Initiative des europäischen Branchenverbands HOTREC. Der Rechtsstreit ist ausfinanziert. Der Prozessfinanzierer verdient nur im Erfolgsfall mit, Hotels tragen weder Kosten noch Risiken.

 

Teilnahme an Sammelklage bis Ende Juli online

In Österreich wurde die Anwendung der „Bestpreisklauseln“ bereits vor 10 Jahren auf Initiative der ÖHV und Fachgruppe Hotellerie der WKÖ erfolgreich verboten. Trotzdem können auch österreichische Betriebe durch die Anwendung wettbewerbswidriger Paritätsklauseln in den letzten 20 Jahren einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten haben. Es geht um viel: Schätzungen gehen von mehr als 30% der Kommissionen aus. Der Fall wird von erfahrenen Jurist:innen der Stichting Hotel Claims Alliance bearbeitet, die schon das EuGH-Urteil C-264/23 erwirkt haben: Betriebe können sich einfach bis 31. Juli 2025 unter www.mybookingclaim.com registrieren.

Martin Stanits

Martin Stanits

Leitung Public Affairs & Unternehmenssprecher E-Mail senden +43 1 5330952-20
Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hotelvereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hotelvereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.