Das Landgericht Berlin hat Booking.com wegen der jahrelangen Verwendung wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln zu Schadenersatz gegenüber deutschen Hotels verurteilt. Das Gericht stellte einen klaren Verstoß gegen EU-Kartellrecht fest, ersatzfähig sind Schäden seit dem 1. Jänner 2013. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gilt aber bereits jetzt als wegweisend. Damit sei endgültig klargestellt, dass Paritätsklauseln kein legitimes Wettbewerbsinstrument sind. „Das deutsche Urteil zeigt schwarz auf weiß, was Hotels seit Jahren erleben: Bestpreisklauseln haben den Wettbewerb verzerrt und Betriebe finanziell geschädigt“, hält ÖHV-Präsident Walter Veit fest. „Booking.com ist mit dem Versuch gescheitert, dieses System rechtlich zu rechtfertigen.“
Klare Signalwirkung für Sammelklage
Das Berliner Urteil erhebliche Bedeutung für die europaweite Sammelklage von mehr als 15.000 Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam. Das Verfahren der deutschen Hotels dient dabei als rechtliche Blaupause. Die Höhe des Schadensersatzes wird in Folgeverfahren geklärt. „Dieses Urteil gibt der Sammelklage massiven Rückenwind. Wer seine Marktmacht missbraucht und Hotels an fairen Direktpreisen hindert, muss für den Schaden geradestehen – auch rückwirkend“, so Veit. „Das ist ein wichtiges Signal für Hotels in ganz Europa, ihre Rechte konsequent einzufordern.“