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Sprungbrett für Langzeitarbeitslose
Corona

Sprungbrett für Langzeitarbeitslose

Das Programm Sprungbrett bietet Eingliederungsbeihilfen für die besonders betroffene Gruppe der Langzeitarbeitslosen - Höhe und Dauer der Unterstützung kann nach Bundesländern variieren.

22. Juli 2021

Lesezeit: 

Betriebe bekommen für die Dauer von maximal 12 Monaten durchschnittlich 50 % der Lohnkosten ersetzt.  

Die konkreten Förderbeträge variieren je nach geförderter Person und Bundesland und sind mit dem jeweiligen zuständigen AMS im Vorfeld im Einzelfall abzuklären. 

Das AMS bietet neben Auswahl der Teilnehmer, Matching, Vorbereitung, Vorqualifizierung und Begleitung als Vorbereitungsmaßnahme Arbeitstraining für maximal 13 Wochen mit dem Ziel einer Arbeitsaufnahme im Betrieb. 

Im Fokus steht die nachhaltige Beschäftigung der geförderten Person über den Förderzeitraum hinaus.

Zu Beginn stehen rund 300 Mio. Euro für das Programm Sprungbrett zur Verfügung. 

Die Eckpunkte der Initiative Sprungbrett

Welcher Personenkreis soll vermittelt werden?

Bis Ende 2022 sollen 50.000 der derzeit 150.000 Langzeitarbeitslosen wieder in Beschäftigung gebracht werden.

  • Vermittelt werden sollen Personen, die bereits vor der Corona-Krise langzeitarbeitslos waren und
  • Personen, die während der Corona-Krise langzeitarbeitslos geworden sind. 
  • Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von Personen, die länger als 365 Tage arbeitslos vorgemerkt sind und über den Förderzeitraum hinaus beschäftigt werden können.
  • Es muss ein Arbeitsverhältnis begründet werden, das mindestens 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfasst.
  • Es können nur Personen gefördert werden, für die in den letzten zwei Jahren im gleichen Unternehmen keine Förderung bezogen wurde.
  • Ob die Förderkriterien auf eine konkrete Person zutreffen, ist in jedem Fall vor Beginn der Beschäftigung mit dem AMS abzuklären.

3-stufiger Aufbau:

  1. Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sollen die Vorbereitung, Auswahl und Vermittlung der Langzeitbeschäftigungslosen für die jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse organisieren.
  2. Wenn nötig, ist ein gezieltes Arbeitstraining und Arbeitsvorbereitung möglich. Das Arbeitstraining dient zum Praxiserwerb nach abgeschlossener Berufsausbildung, zum Training von Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zur Heranführung an einen betrieblichen Arbeitsplatz. Das Arbeitstraining kann maximal bis zu einer Dauer von 13 Wochen in Anspruch genommen werden. Die Förderung ist vor Beginn zwischen Trainingsperson und AMS-Berater zu vereinbaren.
  3. Für Unternehmen und gemeinnützige Arbeitskräfteüberlasser gibt es nur dann einen Lohnzuschuss, wenn geförderte Personen beschäftigt werden.

Welche Unternehmen werden wie gefördert?

  • Das Programm soll für alle Unternehmen unabhängig von der Größe und Branche offen sein sowie für gemeinnützige Betriebe und Träger.
  • Sprungbrett ermöglicht auch individuelle, maßgeschneiderte Lösungen für Betriebe, die bereit sind, mit dem BMA und dem AMS zusammenzuarbeiten. Bei Bedarf stellt das AMS kostenlose Unterstützung am Trainings- oder Arbeitsplatz durch ein Beratungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung. 
  • Da die AMS-Niederlassungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Möglichkeiten haben, ist eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen AMS zur Abklärung der möglichen Förderbeträge im Einzelfall erforderlich.

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