Hoteliers haften für Trinkwasserqualität
Hoteliers sind verpflichtet, für die regelmäßige Wartung der Wasserversorgungsanlage zu sorgen, um die Gefährdung von Gästen auszuschließen.
Dokumentation zur rechtlichen Absicherung
Betreiber:innen sind für den sicheren Betrieb und die Instandhaltung der Trinkwasseranlage in ihrem Hotel verantwortlich. Wird die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb gewartet und die Wasserqualität regelmäßig überprüft, ist der erste Schritt für einwandfreies Trinkwasser getan. Um sich im Schadensfall abzusichern, ist der an den Fachbetrieb erteilte Auftrag genau zu beschreiben: Handelt es sich um laufende Kontroll- und Wartungsarbeiten oder um eine Reparatur? Bei Neu- und Umbauten haben die Errichter:innen einer Anlage die Betreiber:innen nachweislich über die geltenden Normen und Richtlinien aufzuklären und auf die Möglichkeit der Legionellenbildung hinzuweisen. Vor der Abnahme von Neu- und Umbauten sollte von den Errichter:innen immer eine erstuntersuchung nach ÖNORM B 1921 gefordert werden.
Bei saisonalen Betrieben ist aufgrund von Nutzungsunterbrechungen besondere Vorsicht geboten.
Zur eigenen rechtlichen Absicherung ist es zudem empfehlenswert, jegliche Maßnahmen die für den hygienisch einwandfreien Betrieb der Trinkwasserinstallation gesetzt werden, genauestens zu dokumentieren (z.B. Spülplan, Wartungsprotokoll etc.).
Beprobungspflicht laut Trinkwasserverordnung
Jede Person, der/die Trinkwasser bereit stellt und in Verkehr bringt, gilt als Lebensmittelunternehmer:in im Sinne des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes und muss im Rahmen der Verpflichtung zur Eigenkontrolle das Trinkwasser in regelmäßigen Abständen auf seine Qualität untersuchen lassen. Führt kontaminiertes Wasser zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, drohen dem Hotelier rechtliche Konsequenzen von Geld- und Freiheitsstrafen bis hin zur Betriebsschließung.
Die Regelungen der Trinkwasserverordnung gelten für alle, die Wasser nicht nur für den Eigenbedarf verwenden, sondern an andere weitergeben; das sind neben den Wasserversorger:innen auch Hoteliers, Gastwirt:innen, Vermieter:innen etc. Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung und Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/2184 müssen Betreiber:innen eine regelmäßige Beprobung und Wartung sowie eine der Planungsgrundlage entsprechende Nutzung gewährleisten. Die Probenahmehäufigkeit hängt von der Menge des abgegebenen Wassers in m³ pro Tag ab. Wird zwischen 10 und 100 m³ Wasser pro Tag abgegeben, ist eine jährliche Beprobung vorgesehen.
Regendusche
Insbesondere in Zimmern der höheren Kategorien finden sich häufig Duschen mit Kopf- und Handbrause. Bei diesen Kombiduschen ist nicht vorhersehbar, welcher der beiden Brauseauslässe von den Gästen tatsächlich genutzt wird. Damit ist es bei diesen Brausen empfehlenswert, dass im Zuge der Reinigung beide Brauseauslässe durch das Reinigungspersonal gespült werden. Dieser zusätzliche Aufwand kann vermieden werden, wenn keine Kopfbrause vorgesehen wird und den Gästen eine funktionelle Handbrause mit einer entsprechenden Halterung angeboten wird.
Wir danken Martin Taschl, FORUM Wasserhygiene, für diese Information.
Stand: Juli 2025