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Energieeffizienzgesetz (EEffG): Zahlungen durch die Hintertür

Das EEffG definiert u.a. Einsparziele für Energieversorger. Diese versuchen Verpflichtungen bzw. Ausgleichszahlungen auf Kunden abzuwälzen. Prüfen Sie Ihren Vertrag!

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Große energieverbrauchende Unternehmen (über 250 Mitarbeiter oder eine Bilanzsumme über 43 Mio. Euro bzw. einem Umsatz über 50 Mio. Euro) werden über das EEffG verpflichtet ein Managementsystem zu implementieren oder alle 4 Jahre ein Energieaudit durchzuführen. KMUs können Energieberatungen durchführen lassen. Siehe dazu die Informationen der Monitoringstelle Energieffizienz, die bei der Österreichischen Energieagentur eingerichtet ist.

Energielieferanten haben sofern sie 25 GWh oder mehr an österreichische Endenergieverbraucher absetzen die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen bei ihren eigenen oder fremden Endkunden oder bei sich selbst im Umfang von 0,6 % ihrer Vorjahresenergieabsätze nachzuweisen oder Ausgleichszahlungen in Höhe von 20 Cent/kWh zu leisten. Die Intention des Gesetzgebers war, Großverbraucher und Energieversorger in die Pflicht zu nehmen. Aus diesem Grund wurde auch die Regierungsvorlage 2013 geändert und verbrauchende Unternehmen aus der Verpflichtung herausgenommen.

Dennoch verbietet das Gesetz laut Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft den Energielieferanten aber nicht, ihre Preise zu erhöhen bzw. bei künftigen Abschlüssen allfällige Mehrkosten in ihren Preisen abzubilden.

Empfehlung

  • Wir empfehlen daher eine Überprüfung der vertraglichen Vereinbarungen mit sämtlichen Energielieferanten (Strom, Gas, Pellets, Heizöl) im Hinblick auf Klauseln, die eine Überwälzung der Verpflichtungen der Lieferanten auf den Kunden zulassen.

Als letzte Konsequenz steht dem Kunden auch die Möglichkeit eines Wechsels offen, um nach Lieferanten zu suchen, die die Kostenüberwälzung günstiger gestalten oder darauf – z.B. im Hinblick auf gesunkene Großhandelspreise – gänzlich verzichten.

 

Stand: März 2017

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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