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Neue Bestimmungen im Berufsausbildungsgesetz

Autor: Dr. Günter Steinlechner, Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Mit neuen Bestimmungen im Berufsausbildungsgesetz soll die Lehrausbildung attraktiver und moderner gestaltet werden. Die entsprechenden Änderungen, die das Image der Lehre heben und den Abschluss von Lehrverträgen, die auf die persönliche Situation der Lehrlinge Rücksicht nehmen, erleichtern sollen, sind am 21. März 2020 nahezu unbemerkt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit gelten sie mangels abweichender Regeln über das Inkrafttreten seit 22. März 2020.

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