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Verlustersatz
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Verlustersatz

Der Verlustersatz wurde bis März 2022 verlängert. Anträge, die nach dem 30.06.2022 eingebracht wurden, waren nicht im Einklang mit dem EU-Beihilfenrecht und können ab 04.12.2023 über Umwidmungs- bzw. Ergänzungsanträge im Unternehmensserviceportal saniert werden.

04. Dezember 2023

Spätantragsrichtlinie

  • Anträge für den Ausfallsbonus III oder den Verlustersatz III, die nach dem 30. Juni 2022 eingebracht wurden, waren nicht im Einklang mit dem EU-Beihilfenrecht und können gemäß Spätantragsrichtlinie ab 04.12. über Umwidmungs- bzw. Ergänzungsanträge im Unternehmensserviceportal saniert werden. Laut Finanzministerium werden betroffene Betriebe von der COFAG kontaktiert.

    Hier die Infos des Finanzministeriums dazu!

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

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