Zum Inhalt
E-Ladeinfrastruktur: Jetzt Rechtssicherheit für 2027 schaffen
Partner-Beitrag

E-Ladeinfrastruktur: Jetzt Rechtssicherheit für 2027 schaffen

Ab dem 1. Januar 2027 müssen neue öffentliche und private Ladepunkte den Standard ISO 15118-20 unterstützen. Dieser ermöglicht unter anderem Plug & Charge, höhere Sicherheitsstandards und die Vorbereitung auf bidirektionales Laden. Bestehende Ladepunkte genießen Bestandsschutz, solange sie nicht umfassend erneuert werden.

Lesezeit: 

Für Hotels wird es jetzt ernst: Die AFIR verpflichtet nicht nur neue Ladepunkte, sondern auch bestehende öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, insbesondere DC‑Lader ab 50 kW, die bis spätestens 01.01.2027 nachgerüstet werden müssen.  Es geht um die Kartenzahlung, Ad‑hoc‑Laden, Preistransparenz und ISO‑15118‑Kommunikation. Wer hier zu spät handelt, riskiert Bußgelder, kostspielige Umbauten und verärgerte Gäste, während die E‑Mobilität rasant wächst. Lösungen wie jene von Global Payments helfen Hotels, ihre vorhandene Infrastruktur rechtzeitig AFIR‑fit zu machen und ohne Betriebsunterbrechung zukunftssicher aufzurüsten.

AFIR-Verordnung: Zukunftssicher investieren

AFIR steht für „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“ und ist eine EU-Verordnung zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe. Ziel ist ein flächendeckendes, verlässliches und nutzerfreundliches Ladenetz. Die Verordnung regelt unter anderem Abstände zwischen Ladepunkten, Ladeleistungen und transparente Bezahlmöglichkeiten. Für Hotels und Unternehmen bedeutet das: Ladeinfrastruktur wird künftig stärker standardisiert, zugänglich und leistungsfähig sein müssen. Wer sich frühzeitig an diesen Vorgaben orientiert, sichert sich nicht nur rechtliche Planungsstabilität, sondern auch eine klare Positionierung als moderner, serviceorientierter Betrieb.

Ab 2027: Neue technische Standards für Ladepunkte

Ab dem 1. Januar 2027 müssen neue öffentliche und private Ladepunkte den Standard ISO 15118-20 unterstützen. Dieser ermöglicht unter anderem Plug & Charge, höhere Sicherheitsstandards und die Vorbereitung auf bidirektionales Laden. Wer heute investiert, sollte bereits auf AFIR-konforme und zukunftssichere Systeme setzen, um spätere Nachrüstungen zu vermeiden.

Kurzüberblick der rechtlichen Änderungen

Ab dem 01.01.2027 gelten die verschärften AFIR‑Anforderungen vollumfänglich sowohl für neue als auch für bestehende öffentlich zugängliche Ladepunkte: Neben den bereits seit 2024 verpflichtenden Vorgaben zu Ad‑hoc‑Laden, Kartenzahlung und Preistransparenz müssen ab 2027 alle neu installierten Ladepunkte zusätzlich die weiterentwickelte ISO 15118‑20‑Kommunikation unterstützen, während bestehende DC‑Ladepunkte ab 50 kW, die vor dem 13.04.2024 errichtet wurden, bis spätestens zu diesem Stichtag AFIR‑konform nachgerüstet sein müssen. Damit verschiebt sich der Fokus endgültig von freiwilliger Modernisierung hin zu verbindlicher Umsetzung. Hotels, die ihre Infrastruktur bis dahin nicht anpassen, laufen Gefahr, den gesetzlichen Betrieb nicht mehr rechtssicher aufrechterhalten zu können.

Wer frühzeitig in normgerechte Ladeinfrastruktur investiert, profitiert mehrfach: von Förderungen über Wettbewerbsvorteile bis hin zu höherer Gästezufriedenheit.

Finanzielle Unterstützung für zukunftsfähige Hotels

Zeitnahes Investieren in Ladeinfrastruktur bietet nicht nur neue Chancen, sondern auch finanzielle Unterstützung. Die Initiative zur Errichtung von Schnellladeinfrastruktur soll mit dem Förderprogramm „LADIN - Ladeinfrastruktur“ mittel- und langfristig ein sicherer Rahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele für den Verkehrssektor in Österreich geschaffen werden.

Auch hier ist zeitnahes Handeln gefragt, um Fördermittel optimal auszuschöpfen.

Die passende Ladelösung für den Hotelbetrieb

Die Errichtung von Ladeinfrastruktur erfordert sorgfältige Planung: von technischen Anforderungen über Betriebskosten bis hin zu zukünftigen Entwicklungen. Global Payments bietet verschiedene Ladelösungen an, die Hoteliers alle Sorgen abnehmen. Ob Wallbox oder intelligentes Ladekabel, AC- oder DC-Ladestation: Die Stationen sind AFIR-konform, ermöglichen kontaktloses Bezahlen per App und Karte und verfügen über dynamische Tarifgestaltung. Die POS Terminals von Global Payments sind in der Lage, unterschiedliche Charger unterschiedlicher Hersteller zu verknüpfen und ermöglichen einen transparenten und einfach verständlichen Prozess zur Abrechnung ohne Registrierung oder Vorwissen. Zusätzlich sind sie mit verschiedenen Fahrzeugtypen kompatibel, können in bestehende Strukturen eingebunden werden und ein einziges Bezahlterminal kann mehrere Ladestationen bedienen. Die zukunftsfähigen Ladestationen von Global Payments kombinieren Hardware, Software und Service. Von der Planung über die Installation bis zur laufenden Abrechnung erhalten Betriebe eine Komplettlösung aus einer Hand, die nicht nur den rechtlichen Vorgaben entspricht, sondern auch zusätzliche Einnahmen generieren kann – etwa durch zusätzliche Gäste.

Jetzt handeln und nachhaltig profitieren

Wer frühzeitig in normgerechte Ladeinfrastruktur investiert, profitiert mehrfach: von Förderungen über Wettbewerbsvorteile bis hin zu höherer Gästezufriedenheit. 

Die Änderungen sind ab 2027 schlagend, kümmern Sie sich frühzeitig um Rechtssicherheit Ihrer bestehenden E-Ladeinfrastruktur. Global Payments unterstützt Sie bei notwendigen Upgrades Ihrer bestehenden Infrastruktur, bei der Planung neuer E-Ladestationen und beim Thema Förderungen. 

Kontakt

Axel Puwein
Senior Consultant - Smart (e-)Mobility Europe

apuwein@globalpayments.at

Global Payments s.r.o.
In Zusammenarbeit mit Erste Bank und Sparkasse

Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hotelvereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hotelvereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.