Zum Inhalt
Tourismusgesetz Burgenland: Mehr Zentralisierung, höhere Ortstaxe – weniger Praxisnähe
News

Tourismusgesetz Burgenland: Mehr Zentralisierung, höhere Ortstaxe – weniger Praxisnähe

Am vergangenen Donnerstag hat der Landtag in Eisenstadt, trotz Abwesenheit des LH Hans Peter Doskozil, die neue Tourismusnovelle in raschem Tempo beschlossen, um die deutlich erhöhte Ortstaxe mit Jahreswechsel wirksam werden zu lassen.

Lesezeit: 

Ortstaxenerhöhung und Strukturreform

Ab 1. Februar 2026 erhöht sich die Ortstaxe von 2,50 auf 4,50 Euro pro Gast und Nacht – satte 80% mehr. Das Burgenland erklärt den Schritt mit Inflation, gestiegenen Kosten und zusätzlichem Finanzbedarf für Gemeinden, Rettungsdienst und Vermarktung. Kurz gesagt: Mehr Einnahmen müssen her – und die Gäste sollens zahlen. Gleichzeitig wird bei den regionalen Strukturen gespart: Die Tourismusverbände Nordburgenland, Mittelburgenland-Rosalia und Südburgenland werden künftig in die Burgenland Tourismus GmbH eingegliedert.

 

ÖHV Burgenland warnte im Vorfeld vor Auswirkungen auf Betriebe 

Die ÖHV Burgenland hatte bereits vor der Entscheidung klar Stellung bezogen und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil auf die negativen Folgen einer sprunghaften Erhöhung hingewiesen. Um die Umstellung für Betriebe wie Gäste zu erleichtern, forderte die ÖHV eine stufenweise Erhöhung. Der nun gefasste Beschluss zeigt jedoch deutlich: Die realen Herausforderungen der Betriebe spielen offenkundig keine maßgebliche Rolle – von einer Einbindung der Praxis gar nicht zu reden.

 

 

Martin Stanits

Martin Stanits

Leitung Public Affairs & Unternehmenssprecher E-Mail senden +43 1 5330952-20
Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hotelvereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hotelvereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.