Hintergrund für die Erhöhung ist die gesetzlich verankerte Anpassung gemäß § 34 Abs. 2 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes: Steigt der Verbraucherpreisindex seit der letzten Anpassung um mehr als 10 %, müssen die Beiträge valorisiert werden. Genau das ist nun eingetreten. Der Verbraucherpreisindex 2020 ist im Zeitraum September 2022 bis September 2025 um 12,2 % gestiegen – der Schwellenwert wurde somit klar überschritten. Daher erfolgt per Verordnung die gesetzlich vorgesehene Erhöhung automatisch mit Beginn des nächsten Beitragsjahres.
Für steirische Tourismusbetriebe, sowie alle Unternehmen die einen Nutzen aus dem Tourismus ziehen, bedeutet das: Ab 01. Jänner 2026 gelten höhere Interessentenbeiträge.