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Betriebswirtschaft

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Österreichs Hotellerie ist von einer enormen Anlage- und vor allem Fremdkapitalintensität wie auch hohen Lohn- und vor allem Lohnnebenkosten geprägt. Die Lage wurde noch verschärft durch die Lockdowns und nur teilweise erfolgte, teils noch ausstehende oder strittige Entschädigungen sowie durch extrem steigende Kosten für Energie und wiederum Löhne und Gehälter, den Wareneinkauf sowie Zinsen und der Gefahr eines spürbaren Nachfragerückgangs.

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Corona-Ausfallsentschädigungen: Fairness für alle Betriebe!

Als Akutmaßnahme braucht es eine Änderung der Verwaltungspraxis bzw. notfalls Reparatur des COFAG-Regelwerks, das in seiner derzeitigen Anwendung durch die COFAG die Erstattung von Pachtzinsen bei gültigen Vereinba- rungen zwischen Pächtern und Verpächtern praktisch verunmöglicht: Unternehmen, die mit ihren Bestandgebern in gutem Glauben Vereinbarungen getroffen haben, werden durch die sich laufend ändernde, unklare und widersprüchliche Rechtsanwendung durch die COFAG gegenüber der Konkurrenz klar benachteiligt: ein unsachlicher, durch nichts gerechtfertigter Eingriff in den Markt, den Juristen ganz klar als verfassungswidrig erachten.

  • Die Benachteiligung von Pachtbetrieben, die wirtschaftlich sachgerechte Lösun­ gen mit ihren Bestandgebern gefunden haben, muss sofort beendet werden!
  • Zusagen der Regierung müssen eingehalten, Vereinbarungen zwischen Ver­pächtern und Pächtern von der COFAG akzeptiert werden.

    Energieversorgung und -preise absichern

    Alle Unternehmen – energieintensive Wellnesshotels umso mehr – trifft der exorbitante Anstieg der Energiepreise. Dem verunglückten Energiekostenzuschuss 1, der nachhaltige Energieträger ausschloss, folgte auf Drängen der ÖHV ein verbesserter Energiekostenzuschuss 2. Der muss laufend evaluiert und auf europäischer Ebene ein praktikabler Energiepreisdeckel eingeführt werden, der die Abhängigkeit von russischem Gas und generell von fossilen Energieträgern reduziert.

    • Der Energiekostenzuschuss muss rasch und unbürokratisch ausgezahlt werden.

     

     

     Arbeitsintensive Dienstleistungs- branchen entlasten

    Österreich weist im internationalen Vergleich extrem hohe Steuern und im Speziellen eine hohe Abgabenlast auf Arbeit auf. Im EU-Durchschnitt liegt die Gesamtabgabenquote bei 36,4 %, in Österreich bei 42,5%. Steuern und Abgaben auf Arbeit liegen im EU-Durchschnitt bei 47,3 %, in Österreich bei 55,6 %. Laut WIFO- Radar der Wettbewerbsfähigkeit 2022 verliert Österreich damit weiter massiv an Boden.

     

    Die Reduktion des Unfallversicherungsbeitrags um 0,12 Prozentpunkte und des Beitrags zum Familienlastenausgleichsfond um 0,2 Prozent- punkte ist zu wenig. Die Regierung ist gefordert, den Faktor Arbeit spürbar zu entlasten:

    • Senkung der Lohnnebenkosten um 30 % für 30 Beschäftigte je Unternehmen
    • StreichungderLohnnebenkostenfürLehr­ linge und Praktikant:innen
    • Unbefristete Lohnkostenzuschüsse oder steuerliche Erleichterungen bei der Ein­ stellung älterer Arbeitsloser
    • Weitere merkliche Senkung von ESt und LSt bei Vollzeitarbeit
    • Massive Vereinfachung bei Lohnverrech­ nung
    • Steuerfreie Prämien sollten als fixes Ins­ trument zur Entlastung beschäftigungs­ intensiver Branchen eingerichtet werden.
    • Streichung der Beitragspflicht zur Pen­ sionsversicherung nach Erreichen des Regel­Pensionsalters

    Bei Unterkünften für Beschäftigte drängt sich eine ganze Reihe von Maßnahmen auf:

    • Den Sachbezug für Mitarbeiter:innen-­Un­terkünfte wie die Lohnsteuer staffeln: kein Sachbezug bis 50 m², nur für Flächen darü­ ber die bisherige Zwischenstufe mit einem Abschlag von 35 %, und den vollen Sach­ bezug erst und nur für Flächen über 60 m².
    • Gemeinschaftsflächen sollen nicht zur Wohnfläche zählen.
    • Gemeinsam genutzte Flächen (etwa für Paare) nur aliquot rechnen.
    • Ausnahmen für von Asylberechtigten bzw. Geflüchteten als Hauptwohnsitz genutzte Unterkünfte
    • Umwandlung nicht marktfähiger Beher­ bergungsbetriebe in leistbaren Wohnraum

    Ergänzend dazu können Gemeinschaftsküchen oder Kooperationen im Bereich der Kinderbetreuung dem Kostendruck und/oder dem Mitarbeiter:innen mangel entgegenwirken.

    Wirtschaftskrisen erfordern Maßnahmen

    Die zuletzt in hoher Frequenz aufgetretenen Weltwirtschaftskrisen führen den hohen Stellen- wert von Eigenkapital als entscheidender Faktor für die Resilienz von Unternehmen vor Augen. Dieses kann mit staatlichen Maßnahmen entscheidend erhöht werden.

    • Stille Reserven aktivieren

    Buchwerte bilden die Realität nur verzerrt ab. Die tatsächlichen Werte würden, speziell bei Grund und Boden, die Eigenkapitalquote heben und die Kreditwürdigkeit verbessern. Daher sollen Grundstücke steuerfrei zum Verkehrswert in die Bilanzen aufgenommen werden können.

    • Kapitalstock aktivieren

    Unternehmen, die seit Generationen in Familienhand sind, verfügen oft über einen Ka- pitalstock aus abgeschriebenen unbeweglichen Anlagegütern. Analog zur Aktivierung stiller Reserven sollen auch diese steuerfrei in der Bilanz aufgewertet werden können.

    • Eigenkapital steuerlich gleichstellen

    Dass die Aufnahme zinsbehafteter Kredite günstiger ist als die Zuführung von Eigenkapital, da Kreditkosten steuermindernd abgesetzt werden können, wird angesichts steigender Zinsen zur Belastung. Ein Freibetrag auf fiktive Eigenkapitalzinsen würde der Abhängigkeit entgegenwirken.

    • Abschreibungsdauer verkürzen

    Die im Regierungsprogramm verankerte He- ranführung der Abschreibungsdauer an die tatsächliche Nutzung würde Investitionsanreize schaffen, sei es durch den Wechsel zu einem degressiven Abschreibungsmodell oder durch die Verkürzung der Abschreibungsdauer auf im Idealfall 15 bis höchstens 25 Jahre.

    Ihr Ansprechpartner

    Martin Stanits

    Martin Stanits

    Leitung Public Affairs & Unternehmenssprecher E-Mail senden +43 1 5330952-20
    Oliver Schenk MA

    Oliver Schenk MA

    Public Affairs E-Mail senden +43 1 5330952-24

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