Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!
Sehr geehrter Herr Vizekanzler!
Wir schätzen Ihre Bemühungen um die Branche! Von der Erhöhung der Saisonier-Kontingente und Verbesserungen bei Überstundenzuschlägen und Sachbezügen bei der Kinderbetreuung bis hin zu den Pensionsversicherungsbeiträgen und Boni für Arbeitsjahre über das Regelpensionsalter hinaus: All das hilft Unternehmen und Beschäftigten.
Dass die Regierung Unternehmen das vom Verfassungsgerichtshof zuerkannte Recht auf Entschädigungen für Einnahmenausfälle während der Corona-Lockdowns seit Monaten vorenthält, ist aber nicht akzeptabel. Dass sie nicht sicherstellt, dass offene Anträge schnell abgearbeitet und ausgezahlt werden ebenso wenig. Auch muss zur Vermeidung unzähliger teurer Zivilprozesse das offene Thema „Miete/Pacht – Minderung während der Lockdown-Zeiten“ gelöst werden.
Umso mehr, als den stark gestiegenen Nächtigungen enorme Teuerungen für Energie, Lebensmittel, Gehälter, Bauarbeiten u. a. m. gegenüberstehen: Nötige Preiserhöhungen verpuffen. Wenn sie – angesichts zunehmender Preissensibilität von immer mehr Gästegruppen – überhaupt durchgesetzt werden können. Auf die Krise folgt keine Erholung, sie vertieft sich. Den betroffenen Unternehmen fehlt Planungssicherheit, und das seit mittlerweile drei Jahren.
Dabei ist der Tourismus so wichtig: Er erhält und entwickelt Lebensräume. Von den Ausgaben der Hotels, ihrer Gäste und Beschäftigten leben nahezu alle anderen Branchen. Liquiditätsmängel und Planungsunsicherheiten beeinträchtigen die Konjunktur weit über die Branchengrenzen hinaus.
Leitbetriebe sind von der Verzögerung bei Auszahlung der Entschädigungen überproportional betroffen. Verbundene Unternehmen warten nach der Fehlinterpretation der EU-Vorgaben durch staatliche Stellen und den darauffolgenden langwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Kommission seit Monaten auf die nationalstaatliche Umsetzung der Einigung. All diesen Unternehmen entzogen die Lockdowns Liquidität im großen Stil. Um andere, die Risikogruppen, zu schützen. Doch die Unternehmen haben das Recht, für diese Ausfälle entschädigt zu werden und die Entschädigungen rasch zu erhalten. Umso mehr, als die hohe Inflation die Summen Tag für Tag entwertet – seit drei Jahren. Republik und Regierung müssen alles tun, um die Rechtssicherheit wiederherzustellen und Schaden von Unternehmen und Standort abzuwehren. Die Entschädigung der von Lockdownfolgen betroffenen Unternehmen fällt laut Verfassungsgerichtshof unbedingt in den Verantwortungsbereich der Regierung.
Stattdessen werden jenen Unternehmen Entschädigungen und verfassungsmäßig geschützte Rechte verwehrt, die in den schlimmsten Phasen der Pandemie als Ihre Verbündeten zur Eindämmung von Covid beigetragen und 9 Monate hinweg keine Einnahmen erzielt haben. Werden Sprüche des Verfassungsgerichtshofs missachtet. Dabei haben diese Unternehmen verdient, dass die Republik ihr seinerzeit zugesagtes Recht auf Schadloshaltung uneingeschränkt anerkennt und danach handelt.
Wir appellieren an Sie, rasch alles zu tun, um die finanzielle Stabilität jener Unternehmen wiederherzustellen, denen zum Schutz Dritter über Monate hinweg die Geschäftsgrundlage entzogen wurde.
Die EU-Kommission hat bereits vor Monaten den Vorschlag der Bundesregierung für die Neuregelung der Förderung für verbundene Unternehmen genehmigt. Wann gedenkt die Regierung, die gegebene ungewisse Situation gegenüber den geschädigten Unternehmen klarzustellen und ihre Außenstände bei Tausenden Unternehmen zu begleichen?
ÖSTERREICHISCHE HOTELIERVEREINIGUNG
Walter Veit Dr. Markus Gratzer
Präsident Generalsekretär