Kontakt für ÖHV-Mitglieder:
Die ÖHV hat eine Liste mit Unterkünften, welche ukrainische Flüchtlinge vorübergehend aufnehmen möchten, an entpsrechende Koordinationsstellen (z.B. 1hotel1family) weitergegeben. Die ÖHV übernimmt keine direkte Koordination zwischen Flüchtlingen und Unterkünften!
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie mit Ihrem ÖHV-Betrieb dabei sein und gelistet werden möchten! Sollte Ihre Hilfe benötigt werden, werden Sie von einer offiziellen Stelle kontaktiert. Nicht ÖHV-Mitglieder können sich direkt bei der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, BBU, als Nachbarschaftsquartier registrieren (www.bbu.gv.at).
Ich möchte ukrainische Flüchtlinge in meinem hotel aufnehmen
#HotellerieHilft
MITEINANDER FÜREINANDER DA.
Allgemeine Informationen für die Ankunft in Österreich
Інформація для людей з України
Anlaufstellen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine:
- Humanitäres Ankunftszentrum "Sport- und Fun-Halle Leopoldstadt", Engerthstraße 267-269, 1020 Wien, T: +43 1 400051302, Öffnungszeiten: Rund um die Uhr, sieben Tage die Woche (auch für Unterkünfte oder Notschlafstellen)
Registrierungs- und Beratungszentrum, Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr
- Caritas: +43 1 87812307
Wichtige Informationen zu Einreise und Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen in Österreich:
Aufenthaltsrecht bis März 2023
Personen, die ab dem 24.02.2022 aufgrund des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, haben ein Aufenthaltsrecht in Österreich. Dazu zählen ukrainische Staatsbürger:innen und Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die vor dem 24.02. einen Schutzstatus in der Ukraine hatten. Auch Familienangehörige, also Ehepartner:innen, minderjährige Kinder und sonstige enge Verwandte, sind vom Aufenthaltsrecht umfasst. Ukrainische Staatsangehörige, die bereits vor dem 24.02. in Österreich waren und wegen des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können, haben ebenfalls ein Aufenthaltsrecht - auch, wenn ihr Titel eigentlich nicht verlängert wurde oder ihr Visum abgelaufen ist. Das vorübergehende Aufenthaltsrecht gilt bis 03. März 2023 und verlängert sich automatisch um jeweils sechs Monate, längstens jedoch ein Jahr. Betroffenen Personen wird ein Ausweis von Amts wegen ausgestellt.
Geflüchtete haben auch – befristet bis 31.12.2023 – Zugang zur Krankenversicherung. Die Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag der Ankunft in Österreich und endet, wenn das Land wieder verlassen wird. Es sind sowohl Personen umfasst, die ab dem 24. Februar nach Österreich gekommen sind, als auch jene, die sich bereits länger in Österreich aufhalten, aber aufgrund des Krieges nicht mehr in die Ukraine zurückkehren können.
Arbeiten in Österreich
Sobald die blaue Aufenthaltskarte ("Ausweis für Vertriebene") vorliegt, kann eine Beschäftigungsbewilligung in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. Dabei werden die Beschäftigungsbewilligungen für Vertriebene nicht auf die Saisonkontingente im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft angerechnet.
Jobplattform für Jobsuchende aus der Ukraine
Seit 11. März 2022 haben Vertriebene aus der Ukraine die Möglichkeit, zumindest für 1 Jahr in Österreich zu bleiben und hier zu arbeiten. Die Plattform jobs-for-ukraine.at bietet den vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern die Möglichkeit, offene Stellen und potenzielle Jobs zu suchen und zu finden. Unternehmen, die sich auf dieser Plattform registrieren, können hier kostenlos ihre freien Stellen anbieten und in direkten Kontakt mit den Jobsuchenden treten. Auch Hotels können hier kostenlos freie Stellen einmelden!
Ziel der privaten Initiative ist es, direkt und unkompliziert Jobs für Ukrainerinnen und Ukrainer zu vermitteln. Die Plattform selbst ist einfach gehalten und vorerst in englischer Sprache aufgebaut.
Kontakt zur BBU & Hilfsorganisationen:
- Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU)
- Caritas Österreich
- Nachbar in Not
- Volkshilfe Österreich
- Volkshilfe Wien
- Hilfswerk Österreich
- UNICEF Österreich
- Diakonie Österreich
- Österreichisches Rotes Kreuz
- Arbeiter-Samariter-Bund Österreich
- Ärzte ohne Grenzen
- SOS-Kinderdorf Österreich
- Global Family
- Initiative 1Hotel1Family