Zum Inhalt
ÖHV: Finanzminister muss VfGH-Frist nutzen und ausständige Entschädigungen auszahlen!
Presse

ÖHV: Finanzminister muss VfGH-Frist nutzen und ausständige Entschädigungen auszahlen!

ÖHV-Präsident Veit sieht die einjährige Frist als Chance für betroffene Unternehmen und den Finanzminister.

17. Oktober 2023

Lesezeit: 

„Dass die COFAG-Konstruktion kein Ruhmesblatt ist, weiß mittlerweile jeder. Dass der VfGH dem Finanzminister ein Jahr gibt, um für Ordnung zu sorgen, ist für alle eine Chance“, sieht Walter Veit als Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung, Licht am Ende des Tunnels. Finanzminister Brunner habe eigentlich für Mitte September die Auflösung der COFAG angekündigt, um sie so – wie jetzt vom VfGH angeordnet – unter seine Kontrolle und damit auch die des Nationalrats zu bringen: „Jetzt ist Schluss mit dem Versteckspiel, mit anonymen E-Mail-Adressen, der Degradierung steuerzahlender Unternehmer:innen zu Bittsteller:innen, mit fragwürdigen, aber nicht anfechtbaren Entscheidungen, mit dem undurchsichtigen Mischmasch aus Amtsgeschäften und einer GmbH.“

 

Veit: Finanzminister in der Pflicht

Ausständige Entschädigungen müssten rasch ausgezahlt werden. Dazu brauche es ausreichend Mitarbeiter:innen: „Das muss Vorrang haben!“, drängt der Branchensprecher, denn mit den aktuellen Ressourcen werde es nicht gelingen, alle offenen Fälle zeitgerecht abzuarbeiten: „Die sind komplexer als die bisher abgearbeiteten. Da es um Leitbetriebe mit zahlreichen Beschäftigten und Auftragnehmer:innen geht, werden der Finanzminister und seine Partei daran gemessen werden. Das muss funktionieren“, gewinnt er dem Fakt, dass sich Reparaturfrist und Nationalratswahlkampf über weite Strecken überlappen, viel Positives ab: „Zusätzliche Motivation.“ Es müsse schnell klargestellt sein, was Unternehmen zu tun hätten, deren Anträge noch nicht abgearbeitet sind, und wie die vorgehen müssen, die zu Unrecht abgelehnte Anträge beeinspruchen wollen.

Ihr Ansprechpartner

Martin Stanits

Martin Stanits

Leitung Public Affairs & Unternehmenssprecher E-Mail senden +43 1 5330952-20
Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.