Hoteliers, die auf Inklusion setzen, motiviert nicht nur eine etwaige Fördermöglichkeit oder der Wegfall der Ausgleichstaxe. Sie haben vor allem bezüglich Fehltagen und Fluktuation sowie Fokussierung auf eine Tätigkeit, Ausdauer und Genauigkeit sehr gute Erfahrungen gemacht. Positiv hervorgehoben werden auch die Auswirkungen auf das Betriebsklima und auf die Atmosphäre im Haus insgesamt.
Seit August 2018 beschäftigten wir eine junge Dame mit Beeinträchtigung in unserer Wäscherei. Melanie macht die Wäsche, bügelt und legt Frottee zusammen. Sie hat sich seither stark entwickelt: Mochte Melanie früher den Kontakt mit vielen Menschen nicht so sehr, so geht sie jetzt mehr auf andere zu und ist sehr kontaktfreudig. Sie ist immer pünktlich und selten krank. Auf eigenen Wunsch möchte sie sogar ein paar Stunden mehr arbeiten. Wir sind froh, Melanie im Team zu haben.
Best Practice: Mitarbeiter:innen mit Beeinträchtigung als Erfolgskonzept
55 Menschen mit Beeinträchtigung beschäftigt das Wesenufer Hotel & Seminarkultur an der Donau. Was die Gäste besonders schätzen? Die besonders angenehme Atmosphäre, die durch den wertschätzenden und respektvollen Umgang mit allen Menschen im Haus entsteht.
Förderungen, Steuervorteile und Prämien
Begünstigte Behinderte bzw. deren Arbeitgeber:innen können eine Reihe von personen- und arbeitsplatzbezogenen finanziellen Zuschüssen erhalten.
Lohnförderungen
Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus
Im Rahmen des Inklusionspaketes für Menschen mit Behinderung können Unternehmen, die begünstigte Behinderte einstellen, beim Sozialministeriumservice ab 01.03.2019 die Inklusionsförderung (Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeitenden in Österreich) sowie die InklusionsförderungPlus (mitweniger als 25 Mitarbeitenden in Österreich) beantragen.
Entgeltzuschuss
Der Entgeltzuschuss kann bei Beschäftigung begünstigter Behinderter zum Ausgleich von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen gewährt werden. Voraussetzung ist eine Leistungsminderung.
Arbeitsplatzsicherungszuschuss
Ist der Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung gefährdet, kann für die Zeit der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden.
Inklusionsbonus für Lehrlinge
Der Inklusionsbonus unterstützt Betriebe bei der Aufnahme von Lehrlingen mit einem gültigen Behindertenpass. Diese Unterstützung ist während der gesamten Dauer der Lehrzeit möglich. Das Alter der Lehrlinge spielt keine Rolle.
Informationen finden Sie im Sozialministeriumsservice.
Arbeitsplatzbezogene Förderungen
sollen den Eintritt ins Erwerbsleben erleichtern und bestehende Arbeitsplätze erhalten und sichern.
Informationen finden Sie im Sozialministeriumsservice.
Förderungen für behinderte Unternehmer:innen
Unternehmer:innen mit einem Grad der Behinderung von 50 % können zur Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit und zur Abgeltung eines laufenden behinderungsbedingten Mehraufwands Zuschüsse erhalten. Informationen finden Sie im Sozialministeriumservice.
Abgaben- und Steuervorteile für Unternehmen
Arbeitslöhne von begünstigten Behinderten, die gemäß des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden, gehören nicht in die Bemessungsgrundlage der Summe der Arbeitslöhne.
Für sie entfallen folgende Abgaben:
- Dienstgeberbeitrag
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
- Kommunalsteuer
- U-Bahn-Steuer (Wien)
Informationen finden Sie im Sozialministeriumsservice.
Prämie
Für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten erhält der/die Dienstgeber:in vom Sozialministeriumservice eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds.
Informationen finden Sie im Sozialministeriumsservice.
Wissenswertes über die Eingliederung von Menschen mit Behinderung bzw. wie Unternehmen solche Fachkräfte suchen und finden können hat die WKO zusammengefasst.