Rechtsanspruch auf Papamonat
Seit Sommer 2019 haben Väter einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Freistellung anlässlich der Geburt eines Kindes – den Papamonat.
Autor: Dr. Günter Steinlechner, Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht
Schon bisher bestand für Väter von Neugeborenen die Möglichkeit, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber einen unbezahlten Urlaub zu vereinbaren und von der Krankenkasse für die Zeit dieses unbezahlten Urlaubes einen Familienzeitbonus von 22,60 Euro täglich zu erhalten. Vor der Sommerpause 2019 wurde vom Nationalrat ein arbeitsrechtlicher Anspruch für Väter auf Freistellung anlässlich der Geburt eines Kindes geschaffen: der Papamonat. Sofern es anlässlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nicht noch zu Änderungen kommt, gelten daher die folgenden Vorschriften:
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