Stelleninserate: Stellen richtig ausschreiben
Welche Vorgaben müssen beachtet werden, wenn eine offene Stelle ausgeschrieben wird?
Autor: Dr. Günter Steinlechner, Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht
In Stelleninseraten muss das kollektivvertragliche Mindestentgelt der jeweiligen Beschäftigungsgruppe gemäß Kollektivvertrag betragsmäßig angegeben werden. Besteht die Bereitschaft für eine überkollektivvertragliche Entlohnung, sollte im Inserat darauf hingewiesen werden. Verpflichtung dazu besteht keine.
Beim 1. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgelt hat die Bezirksverwaltungsbehörde zu ermahnen, bei weiteren Verstößen folgt eine Geldstrafe bis zu 360 Euro.
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