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Stelleninserate: Stellen richtig ausschreiben

Stelleninserate müssen neutral formuliert sein und dürfen niemanden diskriminieren. Zudem muss das kollektivvertragliche Mindestgehalt angeführt werden. Wir haben zusammengefasst, worauf Sie achten sollten.

Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

In Stelleninseraten muss das kollektivvertragliche Mindestentgelt der jeweiligen Beschäftigungsgruppe gemäß Kollektivvertrag betragsmäßig angegeben werden. Die Angabe hat betragsmäßig, unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat, ohne anteilige Sonderzahlungen, unter Einrechnung personenbezogener Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern) zu erfolgen. 

Besteht die Bereitschaft für eine überkollektivvertragliche Entlohnung, sollte im Inserat darauf hingewiesen werden. Verpflichtung dazu besteht keine.

Beim 1. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgelt hat die Bezirksverwaltungsbehörde zu ermahnen, bei weiteren Verstößen folgt eine Geldstrafe bis zu 360 Euro.

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Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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