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Höchstarbeitszeiten beachten

Höchstarbeitszeiten beachten

Mitarbeiter:innen können an einzelnen Tagen 12 Stunden und in einzelnen Wochen 60 Stunden straffrei beschäftigt werden. Wie sind Überstunden zu bezahlen, die bei der Ausdehnung der Höchstarbeitszeit anfallen?

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Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Zu beachten ist allerdings dabei, dass innerhalb eines rollierenden Durchrechnungszeitraums von 17 Wochen die durchschnittliche Wochenarbeitszeit keinesfalls 48 Stunden überschreiten darf.

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Mag. Maria Wottawa

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