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Energieeffizienzgesetz (EEffG): Zahlungen durch die Hintertür

Das EEffG definiert u.a. Einsparziele für Energieversorger. Diese versuchen Verpflichtungen bzw. Ausgleichszahlungen auf Kunden abzuwälzen. Prüfen Sie Ihren Vertrag!

Große energieverbrauchende Unternehmen (über 250 Mitarbeiter oder eine Bilanzsumme über 43 Mio. Euro bzw. einem Umsatz über 50 Mio. Euro) werden über das EEffG verpflichtet ein Managementsystem zu implementieren oder alle 4 Jahre ein Energieaudit durchzuführen. KMUs können Energieberatungen durchführen lassen. Siehe dazu die Informationen der Monitoringstelle Energieffizienz, die bei der Österreichischen Energieagentur eingerichtet ist.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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