Social Plugins und Cookies
Rechtskonformer Einsatz von Cookies und Social Plugins
Autorin: Mag. (FH) Annemarie Maurer, H3 Hotel Training & Beratung e.U.
Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat nun auf Grund von Anrufen durch deutsche Gerichte bei der Verwendung von Social Plugins (EuGH, 29.07.2019 -C-40/17 „Fashion ID“) und Cookies (EuGH, 1.10.2019-C-673/17“planet49“) entschieden. Ein nationales Gericht kann bei Bezug zu Gemeinschaftsrecht den EuGH um Klärung ersuchen (Vorabentscheidungsverfahren), wie dies in beiden Fällen geschehen ist. Der EuGH spricht kein abschließendes Urteil, sondern gibt Information, wie der vorliegende Fall im Gemeinschaftsrecht auszulegen ist. Das finale Urteil verbleibt in beiden Fällen bei deutschen Gerichten unter Berücksichtigung des Verfahrens beim EuGH.
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