Meldepflicht bei Schenkungen
Durch den Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Jahr 2008 haben sich einige steuerliche Änderungen ergeben.
Grundsätzlich sind Schenkungen Zuwendungen, die a) unentgeltlich und freigebig erfolgen, b) zu einer Bereicherung des Erwerbers führen und bei denen c) beim Zuwendenden Bereicherungswille vorliegt.
Von der Meldepflicht betroffen sind:
- Kapitalvermögen (Sparbücher, Bargeld, Wertpapiere, Aktien)
- Unternehmen, Unternehmensanteilen und Beteiligungen
- Sachvermögen (bewegliches körperliches Vermögen, Rechte und Lizenzen)
Schenkungen zwischen Angehörigen müssen nicht gemeldet werden bei Werten unter 50.000 Euro.
Gemeinsam mit dem ÖHV-Steuerexperten, der renommierten Steuerberaterkanzlei Prodinger & Partner, haben wir einen Überblick mit den wichtigsten Fragen zum Schenkungsmeldegesetz für Sie zusammengestellt - siehe unten im Downloadbereich
Stand: Februar 2020