Rückwirkende Lohnsteuersenkung per 01.01.2020
Das Konjukturstärkungspaket 2020 sieht vor, dass die erste Einkommenssteuerstufe von derzeit 25 auf 20 Prozent gesenkt wird - eine Maßnahme, die bereits im Regierungsprogramm vorgesehen war, nun aber coronabedingt vorgezogen wurde
Lesezeit:
Bis dato hat der Einkommenssteuersatz für Jahreseinkommensteile zwischen 11.000 und 18.000 Euro 25 % betragen. Dieser wurde nun rückwirkend per 01.01.2020 im Rahmen des Konjukturstärkungspakets 2020 auf 20 % reduziert.
Das bringt Arbeitnehmern eine Steuerersparnis von bis zu 350 Euro pro Jahr (29,17 Euro pro Monat).
Von dieser Lohnsteuersenkung sind auch Einkommensbezieher höherer Steuerklassen betroffen, da auch bei diesen der Einkommensteil zwischen 11.000 und 18.000 Euro mit dem neuen Eingangssteuersatz besteuert wird.
Die Aufrollung ist nur für jene Steuerpflichtigen durchzuführen, die im Monat der Aufrollung Arbeitnehmer des auszahlenden Arbeitgebers sind.
Was bedeutet das für die Lohnverrechnung?
Der Arbeitgeber ist zur Aufrollung verpflichtet. Laut Gesetz "so bald wie möglich, spätestens aber bis Ende September 2020". Das heißt im Zeitraum Juli-September 2020 muss die rückwirkende Steuersenkung aufgerollt werden.
Aktuelle Steuersätze
Jahreseinkommensteil | Steuersatz |
0 - 11.000 Euro | 0 % |
11.000 - 18.000 Euro | 20 % (NEU) |
18.000 - 31.000 Euro | 35 % |
31.000 - 60.000 Euro | 42 % |
60.000 - 90.000 Euro | 48 % |
90.000 - 1.000.000 Euro | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | 55 % (bis 2025 verlängert) |