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Rechtliche Information zu Mitarbeiter:innen-Benefits
Sobald ein Rabatt außerhalb des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Arbeitgebers oder eines verbundenen Konzernunternehmen gewährt wird, ist dies kein Mitarbeiter:innenrabatt iSd § 3 Abs 1 Z 21 EStG. Das betrifft auch Übernachtungen in anderen ÖHV-Mitgliedsbetrieben (sollte es sich um kein verbundenes Konzernunternehmen handeln). Für diese Rabatte gelten daher auch nicht die steuerlichen Begünstigungen für Mitarbeiter:innenrabatte.
Wir empfehlen daher, solche Inanspruchnahmen von Vergünstigungen an den Arbeitgebenden zu melden, damit eine ordnungsgemäße Versteuerung und Abfuhr der Sozialversicherung erfolgen kann. In der Praxis geben Sie den zu versteuernden Betrag (=Summe der Rabatte) der Lohnverrechnung bekannt. Diese setzt dann den Betrag als Sachbezug beim jeweiligen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin an.