Zum Inhalt
Schluss mit Stillstand: Mit ÖHV-Basis zu zukunftsfittem KV für alle Beschäftigte der Hotellerie
Presse

Schluss mit Stillstand: Mit ÖHV-Basis zu zukunftsfittem KV für alle Beschäftigte der Hotellerie

Bei KV-Verhandlungen dreht sich alles nur um Löhne & Gehälter? Für Hotel-Beschäftigte ging es diesmal um die Zukunft.

30. April 2024

Lesezeit: 

„Der jetzt noch geltende Kollektivvertrag für die Hotellerie liegt in seinen letzten Zügen. Er wird ab November von einem KV der neuen Generation abgelöst, der die Realität in der Branche abbildet. Er eröffnet unseren Teams neue Möglichkeiten und ist vor allem fair. Ohne Übertreibung, schlagen wir ein ganz neues Kapitel auf: ein sehr spannendes!“, beschreibt Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung, den Stellenwert des neuen Hotellerie-KVs: Mit Inkrafttreten profitieren alle – mehr als 250.000 – Branchenbeschäftigten von den vielen Vorteilen, die die ÖHV mit der vida und der JUFA-Hotelgruppe für die JUFA-Beschäftigten bereits im Vorjahr vereinbart hat: Alles andere wäre angesichts der Dynamik, in der die Branche tagtäglich wirtschaftet und ihre Beschäftigten leben, für Veit unvorstellbar gewesen: „Stillstand hieß Rückschritt. Das Gute setzt sich immer durch!“

 

ÖHV als Schrittmacher

Der neue Rahmenkollektivvertrag tritt, um die Betriebe auf die Veränderungen gut vorbereiten zu können, ab November in Kraft. Er sei, so Veit, der lange ersehnte und dringend benötigte Bruch mit der gar nicht liebgewonnenen „Tradition des Stillstands“ und ein unverzichtbarer Impulsgeber für die Attraktivierung der Branche, ist er nach zwölf Monaten intensivster Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft vida und den Fachverbänden Hotellerie und Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich überzeugt.

 

Verbesserungen für alle Unternehmen und Beschäftigte jetzt in Sicht

Die Verbesserungen seien gleiche Probezeiten für Arbeiter:innen und Angestellte statt einseitiger, unbegründeter Schlechterstellungen, klare Regeln für Zulagen für Nachtarbeit, Umkleidezeiten und attraktivere Regelungen für freie Sonntage. Sonderzahlungen werden künftig einheitlich auf Basis des jeweils ausbezahlten Lohns für die Normalarbeitszeit ausgezahlt und nicht auf Basis des oft niedrigeren KV-Lohns.

 

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehen Vorteile durch Flexibilität

Dazu werden Durchrechnungszeiten für Voll- und Teilzeitbeschäftigte angeglichen und verbessert bzw. für Saisonbetriebe klar geregelt. So wird flexibleres Arbeiten erleichtert, was sowohl Wünschen der Beschäftigten als auch der Unternehmen Rechnung trägt.

 

Veit: „Gesamtpaket kann sich sehen lassen!“

Veit dankt den Partnern in der Gewerkschaft vida und GPA ausdrücklich für das Vertrauen und den gemeinsam beschrittenen Weg zur partnerschaftliche Weiterentwicklung der Branche.  Mit dem JUFA-Betriebskollektivvertrag habe man eine mutigen Weg eingeschlagen und nun gemeinsam mit allen Partnern zu einem zeitgemäßen Rahmen-Kollektivvertrag für die gesamte Branche entwickelt, der sie bereit macht für die Herausforderungen der Zukunft. Auch die Abschlüsse für Löhne und Gehälter trägt die ÖHV mit: „In Summe haben wir Verbesserungen für alle: mehr Gestaltungsspielraum für jeden, höhere Löhne und Gehälter sowie auch für alle Sicherheit und Planbarkeit für die nächsten zwei Jahre: ein Gesamtpaket, das sich herzeigen lässt!“

Alle Infos zum Kollektivvertrag 2024/25 finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Rechtsinfo Kollektivvertrag

Ihr Ansprechpartner

Martin Stanits

Martin Stanits

Leitung Public Affairs & Unternehmenssprecher E-Mail senden +43 1 5330952-20
Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.