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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH)
Rechtsinfo

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln als Standard-Vertragstbestandteil die wichtigsten Bestimmungen für jeweils gleichartige Verträge (z.B. Beherbergungsverträge in der Hotellerie). Wer keine individuellen AGBs hat, kann auch mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie aus 2006 (AGBHs) arbeiten.

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neue agbhs

  • Achtung: Die Wirtschaftskammer überarbeitet aktuell die AGBHs aus 2006. Eine aktuelle Version soll noch im Jänner 2026 zur Verfügung stehen.

Zum Einsatz kommen die AGBH für Beherbergungsverträge mit Individualgästen. Hoteliers können auch ihre eigenen AGB verfassen - hier empfehlen wir aber jedenfalls die Zusammenarbeit mit einem Juristen.

Wichtig für die Geltung ist, dass die AGBs mit dem Vertragspartner im Zuge der Angebotslegung vereinbart werden. In einem Angebot sollten die AGBHs immer in jener Sprache verlinkt oder angehängt werden, in welcher auch das Angebot verfasst ist. 

 

Überarbeitung AGBH 2006 – Rechtlicher Hinweis

Die Wirtschaftskammer hat die ursprünglichen AGBHS 2006 verfasst und überarbeitet diese nun. 
Bis die Überarbeitung vollständig abgeschlossen ist und eine neue Version der AGBHs (in verschiedenen Sprachen) verfügbar ist, geben wir folgende Empfehlung der Wirtschaftskammer weiter:

Bis die Überarbeitung vollständig abgeschlossen ist und eine neue Version der AGBHs verfügbar ist, empfehlen wir Ihnen, folgende Punkte, die bisher in den AGBHs enthalten waren, bis auf Weiteres zu streichen:

  • 6. Beistellung einer Ersatzunterkunft

    6.1
    6.2
     

  • 11. Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
    11.2
    11.5
     
  • 12. Haftungsbeschränkungen
    12.1 
     
  • 15. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
    15.2
     

In den derzeit abrufbaren AGBH wurden diese Punkte bereits gestrichen, dadurch ergibt sich eine neue Nummerierung.

Hintergrund dieser aktuellen Empfehlung ist, dass derzeit ein Klagsverein Unterlassungsklagen gegen einzelne Hotelbetriebe einbringt, sofern diese Klauseln weiterhin verwendet werden. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, raten wir daher dringend, die genannten Punkte vorläufig nicht mehr in Ihren AGB zu führen.

Sollte Ihnen eine Klageschrift zugestellt werden, sollten Sie sich unbedingt an Ihren Rechtsbeistand oder Ihre Rechtsschutzversicherung wenden, und diese nicht unbeantwortet lassen.

Sobald die Überarbeitung der AGBH abgeschlossen ist, werden wir Ihnen die aktualisierte Fassung unverzüglich zur Verfügung stellen!


Verträge mit Reisebüros

Auch für Verträge mit in- und ausländischen Reisebüros gibt es Standard-Abkommen, ihre Bedeutung ist aber in den HIntergrund getreten, da Reisebüros meist mit eigenen AGBs arbeiten. Unabhängig davon gilt auch hier, dass die näheren Bedingungen VOR Vertragsabschluss gültig zu vereinbaren sind.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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