Konjunktur steuern
Dass Österreich ein Hochsteuerland ist, ist international bekannt: Einer Studie von Pricewaterhouse Coopers zufolge nimmt Österreich auch heuer in der EU einen Spitzenplatz bei der Steuerbelastung ein.

Konjunkturpaket für den Tourismus
Um Österreichs Tourismusbetrieben trotz Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe den Zugang zu Investitionsmitteln zu erleichtern, hat die österreichische Bundesregierung eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen für die Branche beschlossen, so etwa die Erhöhung der ERP-Kreditmittel von 32 Millionen Euro auf 38 Millionen Euro, die Einführung von Mikrokrediten mit Haftungsübernahme durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), dieVerdoppelung des ÖHT-Haftungsrahmens auf 500 Millionen Euro, die Verdoppelung der ÖHT-Haftungsobergrenze im Einzelfall auf vier Millionen Euro sowie die Erhöhung der Top-Tourismusförderung um 20 Prozent in den nächsten beiden Jahren. Damit kann der Zugang von Tourismusbetrieben zu Kreditmitteln zwar nicht sichergestellt werden, doch wenn die Banken bei der Kreditvergabe weiterhin so zurückhaltend sind, sind diese Maßnahmen umso wichtiger.
Steuerentlastung und Stärkung der Eigenkapitalquote
Als besonders wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist die angekündigte Entlastung der Lohn- und Einkommensteuer zu werten, wie alle Wirtschaftsforscher bestätigen. Gleichzeitig wird kritisiert, dass dieser Schritt nicht weit genug geht. Für Österreichs mitarbeiterintensiven Tourismus stellt diese Belastung einen enormen Wettbewerbsnachteil dar. Obwohl die Eigenkapitalquote der Hotellerie stark gestiegen ist, herrscht in diesem Bereich noch Handlungsbedarf. Die steuerliche Diskriminierung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital ist zu beenden.


Da das Gastgewerbe (Hotellerie und Gastronomie) in Insolvenzstatistiken immer auf den vorderen Plätzen rangiert, sieht sich auch die Hotellerie in Finanzierungsfragen mit massiven Vorurteilen konfrontiert. Doch die Hotellerie weist mit 0,44 insolventen Betrieben je 100 aktiven Unternehmen weit weniger Insolvenzen auf als die Gesamtwirtschaft mit einer Insolvenzquote von 1,68 Prozent.
Kredite dringend nötig
Wegen der Finanzkrise wird die Ausleihungspolitik der Banken vorsichtiger.
Das Konjunkturbelebungspaket muss sicher stellen, dass der Tourismus weiter
Zugang zu Fremdkapital hat, um den Gästen weiterhin die gewohnt hohe Qualität
bieten zu können.
Die heimischen Banken haben sich jahrelang als Partner der Hotellerie präsentiert
und dürfen nicht den Kredithahn zudrehen. Wachstum und Qualität zu finanzieren,
ist bereits viel teurer geworden. Es werden Kreditlinien gekürzt, vermehrt Sicherheiten verlangt und höhere Risikoaufschläge verrechnet. Durch Konjunkturpakete muss die Basis gelegt werden, dass auch weiterhin alle guten Tourismusprojekte eine entsprechende Bankenfinanzierung erhalten.
Bewegliche Güter, die in den nächsten zwei Jahren angeschafft werden, werden nicht mehr linear, sondern degressiv abgeschrieben. Die höhere Abschreibung zu Beginn mindert somit verstärkt den versteuerten Gewinn. Am Ende wird weniger abgeschrieben, also mehr Gewinn ausgewiesen, und der Staatkassiert wieder mehr Steuer.
Wir fordern eine Ausweitung der degressiven Abschreibung auf Gebäude (10 Prozent degressive Abschreibung pro Jahr jeweils auf den Buchwert) und bei speziellen Investitionen wie Bädern oder Wellessanlagen eine degressiveAbschreibungvon 15 Prozent pro Jahr. Für Energieinvestitionen zum Umweltschutz soll ein Sonder-Afa-Satz von 25 Prozent als lineare Abschreibung für alle vier Jahre gelten. Zusätzlich sollte speziell für Investitionen in CO2-mindernde Anlagen eine Investitionsprämie von rund neun Prozent (steuerfrei, Beantragung durch Erklärung) als „Energiesparscheck“ ausgezahlt werden.
Abschreibungsdauer verkürzen
Die Abschreibungsdauer von 33 Jahren auf Hotelgebäude führt zur Besteuerung von Scheingewinnen, da die wirtschaftliche Nutzungsdauer bei Hotelgebäuden (starke Abnutzung, Notwendigkeit von umfangreichen permanenten Sanierungen und Reparaturen) jedenfalls kürzer ist.
Unsere Vorschläge
Die Abschreibungsdauer von Hotelgebäuden soll auf 20 Jahre verkürzt werden. Für Wirtschaftsgüter, die eine eigenständige Funktion aufweisen wie Bäder, Klimaanlagen, Sauna und Wellness-Anlagen, soll eine funktionale Abschreibung entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer – also 10 bis 15 Jahre – ermöglicht werden.
Aufwertungsbilanz ermöglichen
Viele Hotelbetriebe haben aufgrund geringer Eigenkapitalquote Probleme bei der Kreditbeschaffung. Dieses geringe Eigenkapital ist zum Teil durch geringe Buchwerte der Hotelgebäude mit erheblichen stillen Reserven bedingt. Die nach geltendem Handelsrecht abzugebende Bilanz entspricht daher nicht dem „True and fair view“. Eine Aufwertung auf die tatsächlichen Verkehrswerte ist handelsrechtlich nur bei unentgeltlichen Übertragungen bzw. Umgründungen möglich.
Unser Vorschlag
Hotelbetriebe sollen zu einem selbst zu bestimmenden Stichtag auf dieVerkehrswerte der Liegenschaften nach Unternehmensrecht (handelsrechtlich) zum Viertelsteuersatz aufwerten können. Die Aufwertung ist steuerlich unbeachtlich. Die Aufwertung führt zu keinem Gewinn, die Abschreibungauf die aufgestockten stillen Reserven führt vice versa nicht zu einer Betriebsausgabe.
Steuerliche Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz
Umwelt- und lenkungspolitisch wertvoll sind Anreize für thermische Sanierungen wie der im Regierungsprogramm festgeschriebene Energiesparscheck. Darüber hinaus sollen energiesparende oder CO2-reduzierende Investitionen auf vier Jahre steuerlich abgeschrieben werden können. Dies sollte auch für Gebäudeteile gelten, deren Abschreibung nach dem Wirtschaftsgutbegriff auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes (im Extremfall also auf 33 bis 50 Jahre) zu verteilen wäre.

Abschaffung von Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühr
Trotz Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird bei Schenkungen und Erbschaften weiterhin die Grunderwerbsteuer eingehoben. Dies trifft vor allem stark verschuldete Unternehmen, da bei Hotelübertragungen im Grundbuch im Wesentlichen mit circa drei Prozent Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühr zu rechnen ist.
Unser Vorschlag
Die Abschaffung der Grunderwerbsteuer und der Grundbuchgebühren bei Betriebsübergaben wäre die optimale Lösung für den Weiterbestand der klein- und mittelständischen Unternehmen. Gerade die Grunderwerbsteuer ist sehr leistungsfeindlich konzipiert.
Abschaffung von Bagatellsteuern
Die Vergnügungssteuer/Lustbarkeitsabgabe verursacht als eine der „Bagatellsteuern“ bei ihrer Vorschreibung und Einhebung einen hohen administrativen Aufwand: Viel Bürokratie – wenig Ertrag. Viele Hoteliers haben Entertainment (Pay-TV) im Hotelzimmer aufgegeben, weil sich dieses Service aufgrund der Vergnügungssteuer nicht mehr gerechnet hat. Dienstleistung darf nicht von Steuern abhängig sein.
Ein österreichisches Spezifikum ist, Betriebe, die investieren, durch die Kreditvertragsgebühr von der Finanz zusätzlich zur Kasse zu bitten.
Unser Vorschlag
Die rechtliche Anfechtung der Vergnügungssteuer scheint in Anbetracht der bereits ausjudizierten Fälle nicht erfolgversprechend. Also sollte die Politik tätig werden und die Vergnügungssteuer/Lustbarkeitsabgabe abschaffen. Zur Beseitigung eines massiven Wettbewerbsnachteils für österreichische Betriebe ist die Abschaffung der Kreditvertragsgebühr und der Pfandrechtseintragungsgebühr notwendig.
Ein österreichisches Spezifikum ist, Betriebe, die investieren, durch die Kreditvertragsgebühr von der Finanz zusätzlich zur Kasse zu bitten.
Unser Vorschlag
Die rechtliche Anfechtung der Vergnügungssteuer scheint in Anbetracht der bereits ausjudizierten Fälle nicht erfolgversprechend. Also sollte die Politik tätig werden und die Vergnügungssteuer/Lustbarkeitsabgabe abschaffen. Zur Beseitigung eines massiven Wettbewerbsnachteils für österreichische Betriebe ist die Abschaffung der Kreditvertragsgebühr und der Pfandrechtseintragungsgebühr notwendig.
Bürokratieabbau
Die ÖHV begrüßt, dass Kapitalgesellschaften ihre Jahresbilanz nicht mehr im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ veröffentlichen müssen. Diese Meldung sollte elektronisch erfolgen. Weiters sollten in den Bereichen Unternehmensrecht, Buchführung und Rechnungsprüfung eine Reihe veralteter oder aufwändiger Verwaltungsanforderungen reformiert oder beseitigt werden. Die EU-Kommission sieht in einem Aktionsplan vor, bis 2012 die Verwaltungskosten um 25 Prozent zu reduzieren.
Senkung der Lohnnebenkosten
Die Kosten in der Hotellerie sind durch die Arbeitskosten bestimmt. Österreich liegt bei den Lohnnebenkosten deutlich über dem OECD-Durchschnitt. Während die Abgabenquote im Durchschnitt der 30 OECD-Staaten bei 36,2 Prozent liegt, liegt sie in Österreich bei 42,1 Prozent. Das ist die achthöchste Abgabenquote unter den OECD-Staaten. Und während die Steuer- und Abgabenlast in den meisten Ländern abnimmt, hat sie in Österreich seit 2000 zugenommen: Alle Einkommensschichten wurden im Jahr 2007 stärker besteuert als im Jahr 2000. Als Grund dafür nennt die OECD die kalte Progression.

Die mit Jahreswechsel erfolgte Lohnnebenkostensenkung ist nach den trotz gegenteiliger Zusagen in den vergangenen Jahren erfolgten wiederholten Mehrbelastungen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie ermöglicht höhere Nettolöhne bei gleichbleibenden Kosten für die Unternehmer und erhöht damit die Wettbewerbsfähigkeit. Der damit eingeschlagene Weg der Lohnnebenkostensenkung muss fortgesetzt werden.
Unsere Vorschläge
Beitrag zum Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds senken
Der Beitrag zum Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds sollte von 0,55 Prozent auf 0,3 Prozent gesenkt werden. In der Vergangenheit wurde der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds für Abfertigungen verwendet, die Abfertigung Neu hat im Tourismus für eine signifikante Entlastung des Fonds gesorgt.
Wohnbauförderungsbeitrag streichen
Darüber hinaus sollte im Rahmen einer Reform der Wohnbauförderung zumindest der Wohnbauförderungsbeitrag, der derzeit ein Prozent ausmacht, gestrichen werden. Dies umso mehr, als die seinerzeitige Bindung der Wohnbauförderungsmittel seit dem Finanzausgleich 2001 bis 2004 derart gelockert wurde, dass de facto keinerlei Bindung mehr besteht.
Beiträge senken
Der Beitrag zur Unfallversicherung sollte von 1,4 auf 1,2 Prozentpunkte sowie der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für alle Einkommen um 0,5 Prozentpunkte gesenkt werden. Überschüsse dürfen nicht – wie das in der Vergangenheit oft der Fall war – zu Leistungsausweitungen oder für andere Zwecke verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Familienlastenausgleichsfonds bei sinkender Kinderzahl.
Kommunalsteuer hinterfragen
Bei der Kommunalsteuer ist zu hinterfragen, ob ein Anknüpfen an eine arbeitskostenwirksame Abgabe volkswirtschaftlich ein Optimum darstellt.
Lohnnebenkosten für Ältere senken
Während 44,7 Prozent der EU-Bevölkerung zwischen 55 und 64 Jahrennoch erwerbstätig sind, liegt diese Quote in Österreich nur bei 38,6 Prozent. Die Alterung der Gesellschaft und die ab sehbare Veränderung stellen das Mitarbeitermanagement vor neue Herausforderungen. Der Tourismus bietet nicht nur vielen jungen, sondern auch älteren Arbeitnehmern interessante Möglichkeiten. Die Bedeutung der 50- bis 65-Jährigen wird aufgrund der demografischen Entwicklung und der zu erwartenden weiteren Anhebung des Pensionsantrittsalters in Zukunft steigen. Eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr wäre daher sinnvoll.
Vereinfachung der Lohnverrechnung
Eine Senkung der Lohnnebenkosten muss mit der Vereinfachung der Lohnverrechnung einhergehen. Statt wie bisher Abgaben an die unterschiedlichsten Behörden (Krankenkasse, Finanzamt, Stadtkasse) zu entrichten, sollte eine einheitliche Einhebungsbehörde (z. B. das Finanzamt) installiert werden und jedes Unternehmen über ein einziges Abgabenkonto verfügen, auf das sämtliche lohnabhängige Abgaben eingezahlt werden können (One-Stop-Shop-Prinzip).
Vereinfachung der Aushilfenabrechnung
Um Betriebs- und Geschäftsspitzen serviceorientiert abdecken zu können, sind Aushilfen ein wichtiges Rückgrat der Hotellerie. Die Abrechnung von Aushilfen stellt sich als sehr schwierig heraus. Es sollte eine pauschale Abgabe für Aushilfen mit Endbesteuerungswirkung für die Lohnsteuer geschaffen werden, die auch die Sozialversicherung und andere Lohnnebenkosten inkludiert.
Die mit Jahreswechsel erfolgte Lohnnebenkostensenkung ist nach den trotz gegenteiliger Zusagen in den vergangenen Jahren erfolgten wiederholten Mehrbelastungen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie ermöglicht höhere Nettolöhne bei gleichbleibenden Kosten für die Unternehmer und erhöht damit die Wettbewerbsfähigkeit. Der damit eingeschlagene Weg der Lohnnebenkostensenkung muss fortgesetzt werden.
Unsere Vorschläge
Beitrag zum Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds senken
Der Beitrag zum Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds sollte von 0,55 Prozent auf 0,3 Prozent gesenkt werden. In der Vergangenheit wurde der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds für Abfertigungen verwendet, die Abfertigung Neu hat im Tourismus für eine signifikante Entlastung des Fonds gesorgt.
Wohnbauförderungsbeitrag streichen
Darüber hinaus sollte im Rahmen einer Reform der Wohnbauförderung zumindest der Wohnbauförderungsbeitrag, der derzeit ein Prozent ausmacht, gestrichen werden. Dies umso mehr, als die seinerzeitige Bindung der Wohnbauförderungsmittel seit dem Finanzausgleich 2001 bis 2004 derart gelockert wurde, dass de facto keinerlei Bindung mehr besteht.
Beiträge senken
Der Beitrag zur Unfallversicherung sollte von 1,4 auf 1,2 Prozentpunkte sowie der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für alle Einkommen um 0,5 Prozentpunkte gesenkt werden. Überschüsse dürfen nicht – wie das in der Vergangenheit oft der Fall war – zu Leistungsausweitungen oder für andere Zwecke verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Familienlastenausgleichsfonds bei sinkender Kinderzahl.
Kommunalsteuer hinterfragen
Bei der Kommunalsteuer ist zu hinterfragen, ob ein Anknüpfen an eine arbeitskostenwirksame Abgabe volkswirtschaftlich ein Optimum darstellt.
Lohnnebenkosten für Ältere senken
Während 44,7 Prozent der EU-Bevölkerung zwischen 55 und 64 Jahrennoch erwerbstätig sind, liegt diese Quote in Österreich nur bei 38,6 Prozent. Die Alterung der Gesellschaft und die ab sehbare Veränderung stellen das Mitarbeitermanagement vor neue Herausforderungen. Der Tourismus bietet nicht nur vielen jungen, sondern auch älteren Arbeitnehmern interessante Möglichkeiten. Die Bedeutung der 50- bis 65-Jährigen wird aufgrund der demografischen Entwicklung und der zu erwartenden weiteren Anhebung des Pensionsantrittsalters in Zukunft steigen. Eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr wäre daher sinnvoll.
Vereinfachung der Lohnverrechnung
Eine Senkung der Lohnnebenkosten muss mit der Vereinfachung der Lohnverrechnung einhergehen. Statt wie bisher Abgaben an die unterschiedlichsten Behörden (Krankenkasse, Finanzamt, Stadtkasse) zu entrichten, sollte eine einheitliche Einhebungsbehörde (z. B. das Finanzamt) installiert werden und jedes Unternehmen über ein einziges Abgabenkonto verfügen, auf das sämtliche lohnabhängige Abgaben eingezahlt werden können (One-Stop-Shop-Prinzip).
Vereinfachung der Aushilfenabrechnung
Um Betriebs- und Geschäftsspitzen serviceorientiert abdecken zu können, sind Aushilfen ein wichtiges Rückgrat der Hotellerie. Die Abrechnung von Aushilfen stellt sich als sehr schwierig heraus. Es sollte eine pauschale Abgabe für Aushilfen mit Endbesteuerungswirkung für die Lohnsteuer geschaffen werden, die auch die Sozialversicherung und andere Lohnnebenkosten inkludiert.
Unerwünschte volkswirtschaftliche Effekte beim Antikorruptionsgesetz
Dringend notwendig und sehr zu begrüßen ist ein Antikorruptionsgesetz – in der geplanten Form hätte dieses jedoch einen äußerst unangenehmen Nebeneffekt auf den Tourismus: Die Regel, wonach geldwerte Vorteile in der Höhe von über 100 Euro als Bestechung gelten, gefährdet viele touristisch wertvolle Kulturveranstaltungen und löst negative volkswirtschaftliche Effekte aus. Dem sollte mit einem neuen Konzept begegnet werden, das die Koexistenz strenger, volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch wichtiger Antikorruptionsregeln und der wettbewerbsfähiger kultureller Institutionen ermöglicht.
ÖHV-Positionspapier 2010/2011






