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JUFA-Betriebskollektivvertrag

JUFA-Betriebskollektivvertrag

Mit 50 Hotels ist die Gruppe in allen Bundesländer aktiv und beschäftigt über 1000 Mitarbeiter:innen. Infolge dieser für die österreichische Hotellerie einzigartigen Struktur, sowohl was die Anzahl der Betriebe an sich als auch die Standorte in allen Bundesländern angeht, wurde dem Wunsch nach einem eigenen Betriebskollektivvertrag nachgekommen.

Der Kollektivvertrag regelt viele Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, welche nicht in Gesetzen geregelt sind, wie z.B. Mindestgehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, usw.

Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden, außer die Kollektivverträge erlauben dies ausdrücklich. Neben Branchenkollektivverträgen gibt es auch Betriebskollektivverträge. 

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

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