Zum Inhalt

Elternteilzeit

Mitarbeiter:innen mit Kindern können anstelle einer Karenz, im Anschluss an eine Karenz oder auch (lange) nach einer Karenz für jedes Kind einen Anspruch auf Elternteilzeit geltend machen.

Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Die Praxis unterscheidet zwischen dem „großen“ Anspruch auf Elternteilzeit und dem „kleinen“ Anspruch auf Elternteilzeit, den Mitarbeiter:innen selbst durchsetzen müssen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Aspekte dieser im Detail komplexen Materie möglichst einfach für Sie zusammengefasst.

Ihr Ansprechpartner

Manuel Schrenk

Manuel Schrenk

Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-25

Aktueller Status

Das ist Ihr aktueller Status

Abmelden

E-Mail Adresse : team@oehv.at


Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?

Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!

Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.