Elternteilzeit
Mitarbeiter:innen mit Kindern können anstelle einer Karenz, im Anschluss an eine Karenz oder auch (lange) nach einer Karenz für jedes Kind einen Anspruch auf Elternteilzeit geltend machen.
Die Praxis unterscheidet zwischen dem „großen“ Anspruch auf Elternteilzeit und dem „kleinen“ Anspruch auf Elternteilzeit, den Mitarbeiter:innen selbst durchsetzen müssen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Aspekte dieser im Detail komplexen Materie möglichst einfach für Sie zusammengefasst.
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