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Erlass des Zentralarbeitsinspektorates zur erlaubten Höchstarbeitszeit!

Erlass des Zentralarbeitsinspektorates zur erlaubten Höchstarbeitszeit!

Mit Erlass vom 13.12.2019 hat das Zentralarbeitsinspektorat festgelegt, dass für die Berechnung des Durchschnittes der Wochenarbeitszeit ausschließlich ein rollierender Zeitraum von 17 Wochen herangezogen werden darf.

Dr. Günter Steinlechner hat die Auswirkungen dieses Erlasses für uns zusammengefasst...

Achtung - neue Regelung zur Durchrechnung per 1.11.24

Seit 01.09.2018 sind die Grenzen der Höchstarbeitszeit mit 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich festgelegt. Gleichzeitig ist allerdings zu beachten, dass die Höchstarbeitszeit in einem Zeitraum von 17 Wochen im Schnitt maximal 48 Stunden betragen darf.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

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