Als herbe Enttäuschung entpuppt sich für Arbeitgeber in Tourismusregionen die groß angekündigte Saisonstarthilfe: „Es hieß, Saisonbetriebe sollen die Arbeitsverträge im Lockdown einhalten, sie werden dafür entschädigt. Dann wurden 3 von 10 Anträgen abgelehnt. Man hat Arbeitslosigkeit versteckt und die Kosten dafür den Arbeitgebern umgehängt.“, kritisiert Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung: „Erst große Versprechungen machen und im Nachhinein die Spielregeln ändern: Das geht in Richtung Vorspiegelung falscher Tatsachen.“
Neue Definition von „Saisonbetrieben“ auf dem Rücken von Arbeitgebern
Gelungen ist die Überwälzung der Kosten auf die Arbeitgeber:innen durch die Einführung einer Faustregel zur Definition von „Saisonbetrieben“ in den Richtlinien zur Saisonstarthilfe. Diese ist deutlich enger gefasst als die Definition im Arbeitszeitgesetz, an der sich nicht nur die Antragsteller orientiert haben, sondern seit Jahr und Tag auch die Krankenkassen. Diese sieht „Betriebe, die aufgrund des Jahreszeitenwechsels nur zu bestimmten Zeiten im Jahr offen haben und die übrigen Zeiten geschlossen halten, oder höchstens ein- oder zweimal im Jahr eine gegenüber den übrigen Zeiten deutlich verstärkte Geschäftstätigkeit entfalten, wodurch eine zusätzliche Personalaufnahme notwendig ist“. als Saisonbetriebe. Auch das Arbeitsverfassungsgesetz definiert sie ähnlich als „Betriebe, die ihrer Art nach nur zu bestimmten Jahreszeiten arbeiten oder die regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres erheblich verstärkt arbeiten“: also das Gros der Ferienhotellerie.
Rasche Reparatur und Entschuldigung fällig!
Hotels, die laut Arbeitszeitgesetz und Arbeitsverfassungsgesetz also eindeutig Saisonbetriebe sind, haben Beschäftigte im Vertrauen auf Recht und Regierung trotz angekündigten Lockdowns gehalten. Doch dann hat die Regierung nur Anträge von Unternehmen akzeptiert, die zumindest drei Monate geschlossen sind oder den Mitarbeiterstand so lange um ein Drittel erhöhen. 29% der befragten Unternehmen erfüllen diese strengeren Voraussetzungen nicht und fallen um die angekündigte Entschädigung um. „Das zerstört nicht nur das Vertrauen in Politik und Rechtsstaat, sondern auch Unternehmen und Arbeitsplätze“, kritisiert Veit und fordert neben einer raschen Reparatur eine Entschuldigung bei den betroffenen Unternehmen und ihren Mitarbeiter:innen. Es geht zum Teil um zig Arbeitsplätze und damit verbundene Kosten je Betrieb. Dies sei in Summe existenzbedrohend: „Das steckt man in normalen Zeiten nicht leicht weg. Nach 2 Jahren Pandemie schmerzt das umso mehr.“