Zum Inhalt
ÖHV: Hotellerie bereit für Restart, rechtlichen Rahmen jetzt ausarbeiten
Pressemeldung

ÖHV: Hotellerie bereit für Restart, rechtlichen Rahmen jetzt ausarbeiten

Die Branche braucht Perspektive und will sich im Dialog mit dem Gesundheitsministerium auf die Öffnung vorbereiten.

01. Februar 2021

„Auch wenn sich schon abgezeichnet hat, dass der Tourismus nicht bei den ersten Öffnungsschritten Anfang Februar dabei ist: Das schlägt wieder enorm aufs Gemüt“, beschreibt ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer die Stimmung in der Branche nach der Ankündigung der Bundesregierung zu den Lockerungsschritten, bei denen der Tourismus wieder ausgelassen wird. „Da spielt immer stärker auch die Psyche mit. Wir alle brauchen dringend eine Perspektive, Arbeitgeber und Arbeitnehmer“, wünscht sich Reitterer mehr Klarheit.

 

Beste Sicherheitskonzepte für Gäste und Mitarbeiter

„Die Branche hat im Sommer eindrucksvoll bewiesen, dass Hygiene- und Sicherheitskonzept perfekt umgesetzt werden können“, so die ÖHV-Präsidentin weiter. Für die Öffnung muss nun rasch mit allen Beteiligten ein entsprechender rechtlicher Rahmen erarbeitet werden appelliert Reitterer an die verantwortlichen Ministerien: „Wir bringen unsere Expertise gerne ein.“70% der Betriebe sind laut aktueller ÖHV-Umfragen bereit wieder ab März zu öffnen, klare Regeln und Kontrollen können mehr Sicherheit bieten als unkontrollierte Partys in Garagen und Partykellern.

 

Zutrittstest als wichtige Maßnahme zur Öffnung

Die bereits bewährten Hygienekonzepte können leicht überarbeitet und adaptiert werden. Kernstück für die Öffnung sind laufende Tests aller Mitarbeiter und Zutrittstest für Gäste beim Check-In. „Entsprechende Konzepte liegen dazu bereits auf dem Tisch“, fordert Reitterer nun mehr Tempo bei der Erarbeitung der entsprechenden Verordnungen.

Ihr Ansprechpartner

Oliver Schenk MA

Oliver Schenk MA

Public AffairsE-Mail senden+43 1 5330952-24
Zur Hauptnavigation
PrintShare

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.