Zum Inhalt
ÖHV begrüßt weitere Öffnungsschritte mit 1.Juli
Pressemeldung

ÖHV begrüßt weitere Öffnungsschritte mit 1.Juli

3G-Regelung wichtig für Mitarbeiter in den heißen Sommermonaten, der Wegfall von Mindestabstand und Sperrstunde als Schritt zu mehr Wirtschaftlichkeit.

29. Juni 2021

„Die Gäste wieder mit einem Lächeln begrüßen zu können ist großartig“, kommentiert Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), die von der Bundesregierung angekündigten Lockerungsschritte per 1. Juli. Die 3G-Regelung gilt ab dann auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sperrstundenregelung wie auch die Mindestabstände fallen weg: „Vor allem die Ausweitung der 3Gs auf unsere Teams ist eine Riesenerleichterung in den heißen Sommermonaten.“

 

Zurück zum wirtschaftlichen Arbeiten

Mit dem Wegfallen der Mindestabstände können die Betriebe nach dem harten Mega-Lockdown endlich wieder wirtschaftlich arbeiten, erklärt die Branchesprecherin: „Die Abstandsregelung hat viele Hotels vor monetäre und logistische Herausforderungen gestellt. Die Lockerungen in dem Bereich waren wichtig“, streicht Reitterer hervor. „Die Durchimpfungsrate ist hoch und steigt weiter, es wird konstant viel getestet und die Hygienebedingungen in den Häusern sind auf Top-Niveau. Hotels waren immer sicher und werden es auch nach den nächsten Öffnungsschritten sein.“

 

Ihr Ansprechpartner

Martin Stanits

Martin Stanits

Leitung Public Affairs & UnternehmenssprecherE-Mail senden+43 1 5330952-20
Zur Hauptnavigation
PrintShare

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.