„Wir kommen um 2G nicht herum und tragen diese Entscheidung mit. Aber wir brauchen vom Bund dieselbe Solidarität in Form einer Kompensation für die daraus resultierenden Einnahmenausfälle“, verweist ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer auf die Konsequenzen der angekündigten Regelung: Löst die Regierung die Rechtsgrundlage für geltende Verträge auf, dürfe weder die von der Krise schwer in Mitleidenschaft gezogene Branche auf den Folgekosten sitzen bleiben noch ihre Gäste. Die Regierung solle dafür auf die bewährte Umsatzsteuerreduktion zurückgreifen, so Reitterer: Diese zu verlängern sei einfach, ihre Handhabe unbürokratisch und der Hebel am wirksamsten.
Reitterer: EU-Kommission am Zug
Dass der Befristete Beihilferahmen verlängert werden kann, ja muss, liegt auf der Hand, so Reitterer: „Die Fakten sind klar: Diese Krise ist für den Tourismus noch lange nicht vorbei. Und damit ist die Grundlage für die Verlängerung des Beihilferahmens und die Anhebung der Beihilfeobergrenzen ganz klar gegeben.“ Mit der kompletten Rotfärbung der Corona-Landkarte und der Verhängung von 2G ist wirtschaftliches Arbeiten für Tourismusbetriebe in dieser Wintersaison nur mehr sehr schwer möglich: „Das sind Tatsachen, und danach muss jetzt gehandelt werden“, appelliert die ÖHV-Präsidentin an Bund und Kommission schnell einen Schutzschirm für die Branche aufzuspannen.