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Energiekostenzuschuss Q4/22 und 2023
Aktuell, Teuerung

Energiekostenzuschuss Q4/22 und 2023

Am 14. April endet die Voranmelde-Frist für den Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022, Anträge können von 17. April bis 16. Juni eingebracht werden. Beim Energiekostenzuschuss 2 für das Jahr 2023 gibt es Basis-Infos, aber noch immer keine Richtlinie.

13. April 2023

Klein- und Kleinstunternehmen

  • Kleinst- und Kleinunternehmer werden mit einer Energiekostenpauschale bei den hohen Energiekosten 2022 unterstützt. Unternehmen können sich ab 17. April für einen Pre-Check-In bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) anmelden.

    Mehr Infos dazu

Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022

  • Der Energiekostenzuschuss 1 wurde um das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) verlängert (EKZ Q4).
  • Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.
  • Voranmeldungen über den aws-Fördermanager von 29. März bis 14. April
  • Antragsphase von 17. April bis 16. Juni

Hier geht´s zu den Richtlinien für das 4. Quartal 2022.

FAQs zum Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung MitgliederserviceE-Mail senden+43 1 5330952-14

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