Klein- und Kleinstunternehmen
Kleinst- und Kleinunternehmer werden mit einer Energiekostenpauschale bei den hohen Energiekosten 2022 unterstützt. Unternehmen können sich ab 17. April für einen Pre-Check-In bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) anmelden.
Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022
- Der Energiekostenzuschuss 1 wurde um das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) verlängert (EKZ Q4).
- Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.
- Voranmeldungen über den aws-Fördermanager von 29. März bis 14. April
- Antragsphase von 17. April bis 16. Juni