Rechtssicherheit und Vertrauensgrundsatz
Recht ändert sich laufend. Zu welchem Zeitpunkt sind Gesetze umzusetzen?
Vertrauensgrundsatz - Vertrauensschutz
Grundsätzlich können Sie nicht auf den Fortbestand einer für Sie günstigen Rechtslage vertrauen. Dennoch kann unter bestimmten Voraussetzungen eine besondere Schutzwürdigkeit des Vertrauens in eine Rechtslage bestehen, der sogenannte „Vertrauensschutz“. Dieser wird aus dem verfassungsrechtlich geschützten Gleichheitssatz abgeleitet.