Burka und Burkini
Mit 01. Oktober 2017 trat in Österreich ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum – somit auch im Hotel – in Kraft.
Mit 01. Oktober 2017 tritt in Österreich ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum – somit auch im Hotel – in Kraft. Basis für das Verbot der Vollverschleierung ist das sogenannte „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“ (AGesVG). Obwohl das Gesetz auf die Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen Zusammenleben abzielt, gilt es auch für unsere Urlaubsgäste.
Dieser Content ist exklusiv für ÖHV Mitglieder
Melden Sie sich an, um diesen Artikel weiterzulesen!
Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!