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„Schnupperlehre“ und berufspraktische Tage

„Schnupperlehre“ und berufspraktische Tage

Was versteht man unter einer „Schnupperlehre“ und in welcher Art und Weise ist diese zulässig? Wann sind potentielle Mitarbeiter:innen anzumelden und wann nicht?

Der Begriff „Schnupperlehre“ ist gesetzlich nicht geregelt. Verstanden wird in der Praxis darunter, dass Jugendliche ihren Wunschberuf in der Praxis kennen lernen, indem sie im Betrieb anwesend sind, einzelnen Berufsgruppen bei der Arbeit zusehen, Fragen stellen und einfache Tätigkeiten ausprobieren. Sie sind nicht in den Arbeitsprozess eingegliedert, unterliegen keiner Arbeitsverpflichtung und haben auch keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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