Rufbereitschaft
Rufbereitschaft ist in der Hotellerie eher ein Randthema – auch die KVs regeln diese nicht. In großen Betrieben wird Rufbereitschaft immer wichtiger.
Autor: Dr. Günter Steinlechner, Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht
Vor allem mit Haustechnikern, IT-Spezialisten und Führungskräften wird Rufbereitschaft vereinbart, um diese zu verpflichten, für den Fall des Falles kurzfristig ihre Arbeitsleistung aufzunehmen - entweder vor Ort im Betrieb oder auch online oder per Handy von ihrem jeweiligen Aufenthaltsort aus. Bei solchen Vereinbarungen gilt es, die Rahmenbedingungen zu beachten, die sich aus der Rechtsprechung ergeben, insbesondere aus einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 25.1.2019 (8 ObA 61/18f).
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