Zum Inhalt

FAQs zum Pauschalreisegesetz

Wir haben die häufigsten Fragen zum Pauschalreisegesetz für Sie beantwortet…

Das Pauschalreisegesetz (PRG) trat mit 01. Juli 2018 in Kraft und gilt für Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Noch offen:

  • Für die Umsetzung der Verpflichtungen zur Insolvenzabsicherung wird die bisherige Reisebürosicherungsverordnung novelliert.
  • Hinsichtlich der etwaigen Erfordernis einer zusätzlichen Gewerbeberechtigung für Hoteliers, die Pauschalreisen anbieten, wird die GewO novelliert.

Ihre Ansprechparterin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

RechtsserviceE-Mail senden+43 1 5330952-14

Passwort vergessen?

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein. Anweisungen zum Zurücksetzen Ihres Passworts werden Ihnen umgehend per E-Mail zugesandt.

Zur Hauptnavigation
PrintShare

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.