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Verpflichtender Link auf Online-Streitbeilegungs-Plattform

Bei Verbrauchergeschäften, die online abgewickelt werden können, muss ein klickbarer Link auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform angeführt werden.

Bei Verbrauchergeschäften müssen alle Online-Händler von Waren und/oder Dienstleistungen seit dem 09.01.2016 auf ihrer Website einen Link zur Online-Streitbeilegungs (OS)-Plattform hinterlegen. Im Fokus dieser Vorschrift stehen zwar Online-Marktplätze und Webshops, aber auch Dienstleister wie Hotels, bei denen es zu einem Online-Vertragsschluss kommt, sind davon mutmaßlich erfasst.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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